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Bundesministerium des Innern und für Heimat

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Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Bekanntmachung
der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
der Anfechtungsklage der „COMPACT-Magazin GmbH“
gegen die Verbotsverfügung
des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Vom 8. Oktober 2024

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 14. August 2024 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az. BVerwG 6 VR 1.24, abrufbar unter https:/​/​www.bverwg.de/​140824B6VR1.24.0) die aufschiebende Wirkung der Klage der „COMPACT-Magazin GmbH“ gegen die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 5. Juni 2024 (BAnz AT 16.07.2024 B1), soweit in ihr die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist, mit bestimmten, im Beschluss näher bezeichneten Maßgaben wiederhergestellt.

Die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 5. Juni 2024 (BAnz AT 16.07.2024 B1) ist daher nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2024 (Az. BVerwG 6 A 4.24) bis auf weiteres nicht sofort vollziehbar.

Berlin, den 8. Oktober 2024

ÖSII3.20106/​2#24

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
Reinfeld

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