Bekanntmachung über das Außerkrafttreten allgemeinverbindlicher Tarifverträge für Sicherheitsdienstleistungen in Niedersachsen
vom: 13.05.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 04.06.2024 B2
04.06.2024
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten allgemeinverbindlicher Tarifverträge
für Sicherheitsdienstleistungen in Niedersachsen
Vom 13. Mai 2024
Die Tarifvertragsparteien, und zwar der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft – BDSW, Landesgruppe Niedersachsen und die ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, haben mitgeteilt, dass die zwischen ihnen abgeschlossenen und vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung mit Wirkung vom 1. Januar 2022 für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, nämlich:
a)
der Spartentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in militärischen Liegenschaften im Land Niedersachsen vom 10. November 2021 (Bekanntmachung vom 28. Juni 2022, BAnz AT 18.07.2022 B10)
und
b)
der Lohntarifvertrag Kerntechnische Anlagen für Sicherheitsdienstleistungen in Niedersachsen vom 22. November 2021 (Bekanntmachung vom 28. Juni 2022, BAnz AT 18.07.2022 B9)
mit Ablauf des 31. Dezember 2023 gekündigt worden seien. Für einen neuen Spartentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in militärischen Liegenschaften im Land Niedersachsen vom 9. November 2023 und für einen neuen Lohntarifvertrag Kerntechnische Anlagen für Sicherheitsdienstleistungen in Niedersachsen vom 7. Dezember 2023 wurde jeweils ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt (Bekanntmachungen vom 4. April 2024, BAnz AT 13.05.2024 B11 und BAnz AT 13.05.2024 B12).
Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.
Berlin, den 13. Mai 2024
IIIa 6-31241-N-25a/31-(a), 32-(a)
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Im Auftrag
Kerstin Gniffke
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