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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
für Sicherheitsdienstleistungen im Land Rheinland-Pfalz

Vom 13. Mai 2024

Die Tarifvertragsparteien, und zwar der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e. V. (BDSW), Landesgruppe Rheinland-Pfalz/​Saarland und die ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Rheinland-Pfalz, haben mitgeteilt, dass der zwischen ihnen abgeschlossene und vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz mit Wirkung vom 1. Oktober 2022, jedoch für § 4 Abschnitt II Nummer 1b mit Wirkung vom 1. Februar 2023 (Bekanntmachung vom 31. Juli 2023, BAnz AT 16.08.2023 B9) für allgemeinverbindlich erklärte

Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland vom 1. August 2022

mit Ablauf des 31. Dezember 2023 gekündigt worden sei. Für einen neuen Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland vom 25. Januar 2024 wurde ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt (Bekanntmachung vom 26. März 2024, BAnz AT 18.04.2024 B10).

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.

Berlin, den 13. Mai 2024

IIIa6-31241-RP-25a/​21-(a)

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Kerstin Gniffke

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