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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt

Vom 29. Mai 2024

Die Tarifvertragsparteien, und zwar der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e. V. (BDSW), Landesgruppe Sachsen-Anhalt und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di, Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, haben mitgeteilt, dass der zwischen ihnen abgeschlossene und vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 (Bekanntmachung vom 27. Februar 2023, BAnz AT 24.03.2023 B7) für allgemeinverbindlich erklärte

Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt, einschließlich der Anhänge Militärische Anlagen und Liegenschaften, Justizdienstleistungen, Feuerwehr, Auszubildende und Berufsausbildung sowie kerntechnische Anlagen vom 21. Juli 2022

mit Wirkung vom 31. Dezember 2023 außer Kraft getreten sei.

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.

Berlin, den 29. Mai 2024

IIIa6-31241-ST-25a/​11-(a)

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Kerstin Gniffke

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