Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Bekanntmachung
über die Festsetzung eines Termins
zur Verhandlung über die Festsetzung
einer Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
Über den in der Bekanntmachung vom 23. August 2024 (BAnz AT 02.09.2024 B2) näher bezeichneten Vorschlag auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung und den Entwurf der Sechsten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung auf Grundlage des § 3a Absatz 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird der Tarifausschuss
am Mittwoch, den 16. Oktober 2024, um 12.00 Uhr, |
im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in 10117 Berlin, Wilhelmstraße 49, öffentlich verhandeln.
Eine Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung des Tarifausschusses ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Es wird darum gebeten, Anmeldungen bis zum 14. Oktober 2024, 12.00 Uhr, an die E-Mail-Adresse iiia6@bmas.bund.de zu übermitteln. Nach Ablauf der Frist eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
IIIa6-31324-19
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Im Auftrag
Christian Riechert
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