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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Zweite Änderung
der Förderrichtlinie
zum ESF-Bundesprogramm
„Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten:
weiter bilden und Gleichstellung fördern“
(ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

Vom 27. August 2024

Die Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (ESF-Sozialpartnerrichtlinie) vom 8. Juni 2022 (BAnz AT 15.06.2022 B2), die durch die Bekanntmachung vom 14. Dezember 2023 (BAnz AT 25.01.2024 B1) geändert worden ist, wird geändert.

Nummer 5.2 wird wie folgt neu gefasst:

„5.2 Höhe der Zuwendung

Die Gesamtausgaben sollten in der Regel 2 Millionen Euro je Vorhaben nicht überschreiten.“

Berlin, den 27. August 2024

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
A. Hemmann

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