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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Zweite Änderung
der Richtlinie
zur Förderung von Projekten zum Thema
„Clusters Go Industry“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung
im Rahmenprogramm „Vom Material zur Innovation“

Vom 9. September 2024

Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Clusters Go Industry“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung im Rahmenprogramm „Vom Material zur Innovation“ vom 24. Januar 2023 (BAnz AT 03.02.2023 B7), die durch die Bekanntmachung vom 5. März 2024 (BAnz AT 12.04.2024 B9) geändert worden ist, wird geändert.

1.
In Nummer 2.1 wird der Buchstabe a wie folgt neu gefasst:

a)
Erweiterung bestehender Cluster:
In begründeten Fällen kann die Aufnahme von weiteren Projekten und Projektpartnern in bereits bestehende Batteriekompetenzcluster notwendig werden. Die Beantragung einer Aufnahme in einen bereits bestehenden Batteriekompetenzcluster ist in Abstimmung mit dem/​den jeweiligen Clusterkoordinierenden zu jeder Zeit möglich (mit Ausnahme des Kalenderjahres 2024; siehe dazu Nummer 7.2).
Um die Vernetzung zwischen den Clustern zu fördern, ist auch grundsätzlich die Durchführung von „Crossover-Projekten“ möglich. Verbundprojekte, die thematisch mehreren Clustern zugeordnet werden können, müssen sich mindestens einem Hauptcluster zuordnen, maximal jedoch drei Clustern. Die Zuordnung zum Hauptcluster muss sich in der Projektidee und dem jeweiligen Arbeitsplan widerspiegeln.
2.
In Nummer 2.2 wird der erste Absatz wird wie folgt neu gefasst:
Ziel des Transfermoduls ist es, den Industrietransfer und die Skalierung der in den Kompetenzclustern erarbeiteten Ergebnisse unter Einbindung der Industrie zu forcieren. Gefördert werden Verbundprojekte zwischen Industrie­unternehmen, Hochschulen und/​oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, welche einen klaren Industrietransfer von Forschungsergebnissen aus den Kompetenzcluster erkennen lassen. Die Einreichung einer Projektidee in Form einer aussagekräftigen Skizze innerhalb des Transfermoduls ist zur Initiierung eines Projekts prinzipiell jederzeit möglich (mit Ausnahme des Kalenderjahres 2024; siehe dazu Nummer 7.2).
3.
In Nummer 7.1 wird der letzte Absatz wie folgt neu gefasst:
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen. Eine Einreichung von Skizzen im Kalenderjahr 2024 ist nicht möglich.
4.
In Nummer 7.2.1 werden die Buchstaben a und b wie folgt neu gefasst:

a)
das Clustermodul

für die Erweiterung bestehender Cluster zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/​oder elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlage von Projektskizzen ist zu jeder Zeit möglich (mit Ausnahme des Kalenderjahres 2024). Über die Aufnahme neuer Projekte oder Projektpartner entscheidet das BMBF.
für eine weitere Förderphase bestehender Cluster und für die Initiierung neuer Cluster ein Rahmenplan vor­zulegen, in welchem die Clusterziele, die Missionen, der wissenschaftliche und wirtschaftliche Bedarf, die Partnerstruktur und die Verwertungsoptionen dargestellt sind. Rahmenpläne sind per E-Mail an ptj-CGoIn@fz-juelich.de zu senden. Im Fall der Entscheidung, dass ein Cluster fortgesetzt oder neu initiiert wird, wird der Rahmenplan auf der Internetseite www.batterieforschung.de veröffentlicht. Anschließend können Projektskizzen in schriftlicher und/​oder elektronischer Form bis drei Monate nach Veröffentlichung vorgelegt werden. Der Bewertungsstichtag wird auf der Internetseite einzusehen sein.
b)
das Transfermodul zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/​oder elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlage von Projektskizzen ist zu jeder Zeit möglich (mit Ausnahme des Kalenderjahres 2024).
5.
In Nummer 7.2.1 Buchstabe B wird der zweite Absatz wie folgt neu gefasst:
Die Projektskizze, bestehend aus dem easy-Online-Projektblatt und der Vorhabenbeschreibung, ist durch den vorgesehenen Verbundkoordinator über das Internetportal „easy-Online“ zu erstellen und einzureichen (http:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​). Eine Einreichung im Kalenderjahr 2024 ist nicht möglich.
6.
In Nummer 7.2.1 Buchstabe B werden die letzten vier Absätze wie folgt neu gefasst:
Eine Bewertung der eingegangenen Projektskizzen im Cluster- und Transfermodul erfolgt mindestens zweimal im Jahr, jeweils im März und im September (mit Ausnahme des Kalenderjahres 2024). Bei Vorlage einer angemessenen Anzahl an neuen Projektskizzen erfolgt die Bewertung auch an weiteren Stichtagen.
Eine Bewertung der eingegangenen Projektskizzen im Modul Begleitforschung erfolgt nach dem Einreichungs­stichtag am 15. März 2023.
Das BMBF behält sich zur Bewertung der Projektskizzen die Einbindung externer Gutachter und des Beirats Batterieforschung Deutschland vor. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 9. September 2024

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Ingo Höllein

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