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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
über die Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung
nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Milch- und Margarinegesetzes
der Firma Gläserne Molkerei GmbH, 19217 Dechow,
für die Anwendung der Ultrafiltration der Milch zur Erhöhung
der Trockenmasse bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen
von Joghurterzeugnissen

Vom 29. Mai 2024

Gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 des Milch- und Margarinegesetzes vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1471), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Januar 2019 (BGBl. I S. 33) geändert worden ist, wird die der Firma Gläserne Molkerei GmbH, 19217 Dechow, erteilte Ausnahmegenehmigung vom 15. Juni 2018 (BAnz AT 26.06.2018 B3) für die Anwendung der Ultrafiltration der Milch zur Erhöhung der Trockenmasse bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Joghurterzeugnissen, die bis zum 1. Juni 2024 gültig ist, um drei Jahre bis zum 1. Juni 2027 verlängert.

Bonn, den 29. Mai 2024

412-20617/​0002#005

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Karl Heinz Tholen

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