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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen
im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Verarbeitung
von nicht-legumen Eiweißpflanzen und Pilzen
für die Humanernährung der Zukunft

Vom 24. September 2024

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert den Umbau hin zu einer nachhaltigen und damit auch zukunftsfesten Tierhaltung in Deutschland. Im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung werden gezielt die Landwirtinnen und Landwirte unterstützt, die sich auf den Weg machen, ihre Ställe umzubauen.

Gleichzeitig suchen viele Betriebe in Deutschland nach alternativen Produktionszweigen. Mit dem „Chancenprogramm Höfe“ (CPH) sollen die heimische Proteinproduktion gefördert sowie Landwirtinnen und Landwirte unterstützt werden, die von der Tierhaltung auf die Produktion und Verarbeitung innovativer Eiweiß- und klimafreundlicher Lebensmittel umstellen wollen. Damit ergänzt das CPH andere wichtige Ansätze wie beispielsweise die Eiweißpflanzen­strategie, die Bio-Strategie 2030 und die Ernährungsstrategie des BMEL sowie die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die Nationale Bioökonomiestrategie und die Stärkung des ländlichen Raumes.

Das CPH nimmt neben der Erzeugung alternativer Eiweißquellen auch deren Verarbeitung in den Fokus und soll den landwirtschaftlichen Betrieben somit neue Produktionswege aufzeigen. Indem die Wertschöpfung, das heißt die Umwandlung von produzierten Ressourcen in finanzielle Werte, zunehmend auf den landwirtschaftlichen Betrieben geschieht, wird die Stellung der Landwirtinnen und Landwirte in der Wertschöpfungskette gestärkt.

Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt im Rahmen des Förderinstruments „CPH“ des BMEL. Dabei werden Projekte im Bereich alternativer Erzeugungs- und Verarbeitungsmethoden für Eiweiß gefördert.

Im Rahmen der Förderung der Wissensverbreitung zu alternativer Eiweißproduktion und -verarbeitung leistet das BMEL einen konkreten Beitrag zu nachhaltiger und klimagerechter Landwirtschaft und Ernährung. Er wird überdies Landwirtinnen und Landwirten, die daran interessiert sind, tragfähige Alternativen zur Tierhaltung aufzeigen.

Das BMEL strebt eine Erhöhung des Anteils der Forschung zur Stärkung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft an. Vorhaben mit Relevanz auch für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft sind besonders willkommen. Die Relevanz des Forschungsvorhabens für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie der Beitrag, den das Forschungsvorhaben zur Lösung von spezifischen Problemen der ökologischen land- und Lebensmittelwirtschaft leistet, ist in diesem Fall darzustellen.

1 Zuwendungszweck

Das BMEL zielt mit der Bekanntmachung „Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Verarbeitung von nicht-legumen Eiweißpflanzen und Pilzen für die Humanernährung der Zukunft“ darauf ab, Wissen bezüglich der Erzeugung, Lagerung und Verarbeitung nicht-legumer Eiweißpflanzen1 und Pilze zur Entwicklung von innovativen nachhaltigen Lebensmitteln und ihren Bestandteilen zur Proteinversorgung in der Humanernährung zu verbreiten. Ausgeschlossen sind Projekte zu den Themen „Tierhaltung“ und zum „Anbau von Leguminosen“. Projekte, die sich ausschließlich mit dem Anbau nicht-legumer Eiweißpflanzen auf Ackerland be­fassen, können nicht gefördert werden.

Die für diese Bekanntmachung relevante Rechtsgrundlage ist die „Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten“ vom 16. Oktober 2023 (BAnz AT 13.11.2023 B2) (nachstehend: „Förderrichtlinie“).

2 Fördergegenstand

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung können Vorhaben zum Wissenstransfer beziehungsweise Informa­tionsmaßnahmen auf dem Gebiet der alternativen Eiweißproduktion für die Humanernährung einschließlich Modell- und Demonstrationsvorhaben gefördert werden.

Die Projekte sollen einen Beitrag zur Transformation zu einer nachhaltigen, leistungsstarken, und klimaangepassten landwirtschaftlichen Eiweißproduktion unter Einbeziehung innovativer Ansätze jenseits von Tierhaltung und Leguminosenanbau leisten. Im Fokus soll dabei die Bereitstellung proteinhaltiger, nachhaltig erzeugter Lebensmittel bei gleichzeitiger Verringerung des ökologischen Fußabdrucks stehen. Dabei sollen sich die Projekte an Problemstellungen aus der Praxis orientieren und spezifische Zielgruppen (etwa Landwirtinnen und Landwirte, Biologen, Chemiker und Ingenieure) und deren Expertise frühzeitig einbinden. Hierbei kann auch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Agrar-, Ernährungs- und Klimaforschenden angestrebt werden. Eine Vernetzung mit einschlägigen Forschungsprojekten sowie die Nutzung von Synergieeffekten soll angestrebt werden. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Eiweißpflanzenstrategie des BMEL. Auch mögliche Konflikte mit weiteren Zielen einer nachhaltigen und klimagerechten Landwirtschaft und Ernährung sollten Beachtung finden.

Das Ziel ist die Verbesserung und Verbreitung von relevantem Fachwissen und das Ermöglichen von praxisnahen Erfahrungen ebenso wie die Vernetzung von interessierten Landwirtinnen und Landwirten. Die geförderten Projekte sollen sich ebenfalls an den thematischen Zielen dieser Bekanntmachung orientieren. Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung gemäß Artikel 2 Nummer 50 der Verordnung (EU) Nr. 2022/​2472. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaftskammern. Der Antragsteller muss eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Folgende Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen nach Nummer 4.5 der Förderrichtlinie werden im Rahmen dieser Bekanntmachung gefördert:

2.1 Modell- und Demonstrationsprojekte

Modell- und Demonstrationsprojekte schließen die Lücke zwischen Wissenschaft und Praxis. Im Mittelpunkt steht dabei die Erprobung neuer, bisher in der Praxis nicht angewendeter Verfahren, Produkte oder Techniken. Modell- und Demonstrationsprojekte sollen somit dazu beitragen, einen besseren und schnelleren Transfer von neuen Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis zu erzielen.

Übergeordnetes Ziel der Modell- und Demonstrationsprojekte im CPH ist es, einen Beitrag zu leisten, um ökonomisch tragfähige Konzepte nachhaltiger Erzeugungs- und Verarbeitungsmethoden für alternatives nicht-legumes Eiweiß aufzuzeigen. Ein Schwerpunkt sollte hierbei der Einsatz nachhaltiger Erzeugungs- und Verarbeitungsmethoden sein. Ziel der Modell- und Demonstrationsprojekte im engeren Sinne ist es, zu zeigen, dass eine alternative Eiweißproduktion und -verarbeitung auf landwirtschaftlichen Betrieben möglich ist. Tierhaltenden Betrieben sollen damit Wege aufgezeigt werden, sich für eine zukunftsfeste und nachhaltige Landwirtschaft aufzustellen.

Die Thematik ist aufzuarbeiten und das zu vermittelnde Fachwissen bereitzustellen sowie einem breiten Fachpublikum in geeigneter Form zugänglich zu machen. Damit bilden die Demonstrationsbetriebe als Anschauungsbeispiele eine Grundlage für den Wissenstransfer, der mit dieser Bekanntmachung angestrebt wird.

2.2 Sonstige Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen

a)
Gruppenschulungen
b)
Ausbildungskurse
c)
Workshops
d)
Coachings
e)
Studienreisen sowie
f)
Feldtage

3 Zuwendungsvoraussetzungen

Wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Projekt dem Zuwendungszweck nach Nummer 1 der Förderrichtlinie entspricht und sich dem in Nummer 2 genannten Fördergegenstand zuordnen lässt. Es muss inhaltlich die Anforderungen nach Nummer 6 sowie zusätzlich die nach Nummer 4.5 (Wissenstransfer- und Informations­maßnahmen) der Förderrichtlinie erfüllen.

Der Zuwendungsempfänger muss die persönlichen Voraussetzungen nach Nummer 3 der Förderrichtlinie erfüllen und die Erklärungen nach Nummer 7.1 bezüglich Veröffentlichungen zum Vorhaben abgeben.

Auf die übrigen Bestimmungen der Förderrichtlinie wird hingewiesen.

4 Art und Umfang der Zuwendung

Die maximal möglichen Beihilfeintensitäten ergeben sich aus Nummer 5.1.3, die förderfähigen Ausgaben und Kosten aus Nummer 5.2.2 der Förderrichtlinie.

Zuwendungen werden im Zuge der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Grundlage der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben im Wege der Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von höchstens 80 Prozent (Kostenbasis) beziehungsweise 100 Prozent (Ausgabenbasis) gewährt. Bei Modell- und Demonstrationsprojekten ist der Beihilfebetrag für Investitionskosten gemäß Artikel 21 Absatz 8 Satz 2 der Verordnung (EU) 2022/​2472 und Nummer 5.1.3 Satz 2 der Förderrichtlinie auf 100 000 Euro über einen Zeitraum von drei Steuerjahren begrenzt. Die Ausgaben sind nur insoweit förderfähig, als sie für das Demonstrationsvorhaben verwendet werden, und nur für die Laufzeit des Demonstrationsvorhabens. Dabei ist nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Demonstrationsvorhabens förderfähig.

5 Verfahren

5.1 Antragstellung

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist formgebunden durch die antragsberechtigte Einrichtung für Forschung und/​oder Wissensverbreitung oder einen Bevollmächtigten einschließlich der erforderlichen Anlagen zu stellen.

Die Anträge müssen mindestens die in Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 2022/​2472 geforderten Angaben enthalten.

Die im Rahmen des Antrags einzureichende Vorhabenbeschreibung sollte einen Umfang von zehn DIN-A4-Seiten (DIN A4, Times New Roman, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) nicht überschreiten (ohne Deckblatt und eventueller Anhänge) und Ausführungen zu folgenden Punkten enthalten:

1.
Deckblatt, tabellarisch

Titel, Kurzdarstellung (Abstract), Keywords, Gesamtkosten, Projektdauer2, Kontaktdaten des Antragstellers
etwaige Partnerinstitution(en)
2.
Zielsetzung

Bezug zu den Zielen dieser Bekanntmachung
Thema und dessen Relevanz für die alternative Eiweißproduktion für die Humanernährung (förderpolitische Ziele)
Darstellung möglicher Synergien beziehungsweise Abgrenzung zu bestehenden Projekten (laufenden oder Vorläufern), Forschungsvorhaben sowie existierenden Initiativen und Netzwerken
3.
Stand der Forschung
4.
Arbeitsplan

Darstellung der Aktivitäten, der Methoden, der erwarteten Ergebnisse sowie des potenziellen Beitrags zur Etablierung alternativer Eiweißproduktion für die Humanernährung
5.
Vorstellung der Projektpartner

Bezug und Kompetenzen der Partner zum Thema
Beispiele für bisherige Arbeiten der Projektpartner im Bereich von Wissenstransfer beziehungsweise Informa­tionsmaßnahmen
6.
Zeitplan/​Gantt-Diagramm

zeitliche Abfolge der Arbeitsschritte inklusive Meilensteine
7.
Finanzierungsplan

kurze Übersicht über die Budgetaufstellung nach Partnern und Jahren (der ausführliche Finanzierungsplan ist im Rahmen der „easy-online“-Antragstellung im Detail aufzuführen und für jeden Projektpartner separat zu beantragen)

Der Antrag nebst Anlagen (inklusive Vorhabenbeschreibung) ist über das Internetportal „easy-online“ (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​reflink.jsf?m=BLE_​335&b=CPH01) in elektronischer Form einzureichen.

5.2 Projektauswahl

Das Verfahren richtet sich nach Nummer 8 der Förderrichtlinie. Anhand der Anträge werden die förderwürdigen Projekte ausgewählt. Die Begutachtung erfolgt durch den Projektträger. Grundlage bei der Projektauswahl ist die Eignung der Projekte und Projektpartner für den Transfer wissenschaftlich fundierter und praktisch verwertbarer Erkenntnisse, Verfahren und Produkte zur alternativen Eiweißproduktion an Landwirtinnen und Landwirte. Auswahlkriterien sind insbesondere, dass

es sich um partizipative, angewandte, bedarfs- und lösungsorientierte Projekte mit Praxisrelevanz handelt,
vom Antragsteller eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens vorgelegt wird,
der Antragsteller und die Partner über die notwendige Qualifikation zur Durchführung des Wissenstransfers verfügen,
die Finanzplanung plausibel und der Mitteleinsatz angemessen ist.

Anträge von Antragstellern, die keine Erfahrung im Bereich Wissenstransfer beziehungsweise Informationsmaßnahmen haben, werden nicht berücksichtigt.

Beim Ausfüllen des Antrags sind die Richtlinien und Merkblätter für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/​AZV) beziehungsweise auf Kostenbasis (AZK) zu beachten. Alle Vordrucke für die einzureichenden Unterlagen und Erläuterungen finden Sie im BLE-Formularschrank im Internet unter https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy.

Folgende Anlagen sind dem elektronischen Antrag zuzufügen:

Vorhabenbeschreibung
Eigenerklärung zur Eigenschaft als Forschungseinrichtung sowie zur nichtwirtschaftlichen Tätigkeit
Unterlagen zur Bonitätsprüfung
KMU3-Erklärung (nur bei AZK)
Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen (Anlage C)
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie zu Insolvenzverfahren und Liquidation (nur bei AZK)

Zur rechtsverbindlichen Einreichung des „easy-online“-Antrags bestehen folgende Möglichkeiten:

Einreichung mittels Verifizierung per TAN-Verfahren
Einreichung mittels qualifizierter elektronischer Signatur
Einreichung mittels unterschriebener Version per E-Mail-Anhang (Scan des Dokuments)
Einreichung mit Unterschrift im Original per Post

Die Anträge sind bis spätestens 15. November 2024, um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist), über „easy-online“ beim Projektträger einzureichen. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

5.3 Zuständige Stelle

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist mit der Projektträgerschaft beauftragt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 335
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Internet: http:/​/​www.ble.de
Kontaktperson: Frau Melanie Herker, Telefon: 0228/​6845-3658

6 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung und den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch Zuwendungen gefördert werden.

Maßgeblich für diese Bekanntmachung ist die „Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten“ vom 16. Oktober 2023.

Bei der Vergabe von Zuwendungen sind die Vorgaben des EU-Beihilferechts nach Maßgabe der in der Richtlinie dargestellten Grundsätze zu beachten.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis sind grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Projektförderung (NABF).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis sind grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der jeweils gültigen Fassung (NKBF).

Die Nebenbestimmungen sowie die Richtlinien für Zuwendungsanträge sind unter folgendem Link abrufbar:

https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=easy_​formulare&formularschrank=ble

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 24. September 2024

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Dr. Hinrich Snell

1
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden unter dem Begriff „Pflanzen“ sowohl Landpflanzen als auch Algen gefasst.
2
Die Dauer des Projekts kann sich maximal bis ins Jahr 2027 erstrecken.
3
KMU = kleine und mittlere Unternehmen

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