Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fünfte Änderung
der Richtlinien
zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer
zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums
„Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“
Die Richtlinien zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“ vom 25. April 2019 (BAnz AT 16.05.2019 B4), die zuletzt durch die vierte Änderung der Richtlinien vom 10. Mai 2024 (BAnz AT 18.06.2024 B2) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
- 1.
-
In Nummer 5.2.4 wird die Angabe 452 Euro durch 475 Euro ersetzt.
- 2.
-
In Nummer 5.2.5 wird die Angabe 360 Euro durch 380 Euro ersetzt.
Diese Änderungen treten am 1. November 2024 in Kraft.
Berlin, den 2. Oktober 2024
502-2451-11/001*09
Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Im Auftrag
F. Jansen
Leave a comment