Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
(GKV-Spitzenverband)
über das Stellungnahmeverfahren
zur Aufhebung der Festbeträge für Sehhilfen
nach § 36 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Nach einer Überprüfung der geltenden Festbeträge für Sehhilfen unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 7. April 2022 (B 3 KR 4/20 R) beabsichtigt der GKV-Spitzenverband insoweit folgende Neuregelung zu treffen:
Der GKV-Spitzenverband hebt seinen Beschluss vom 21. Juni 2021 über die Festsetzung der ab dem 1. Oktober 2021 geltenden Festbeträge für Sehhilfen auf und sieht von einer Festsetzung neuer Festbeträge ab. Alle vor dem 1. Oktober 2021 geltenden Festbeträge für Sehhilfen werden mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 aufgehoben. Diese Neuregelung wird am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam.
Der GKV-Spitzenverband hat hierzu entsprechend § 36 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ein Stellungnahmeverfahren der bei der Festsetzung von Festbeträgen stellungnahmeberechtigten Spitzenorganisationen der betroffenen Hersteller und Leistungserbringer eingeleitet. Darüber hinaus wurde den Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten gemäß § 140f Absatz 4 SGB V ihr Mitberatungsrecht eingeräumt.
Die Frist für die oben genannten Organisationen zur Stellungnahme endet am
13. November 2024. |
GKV-Spitzenverband
Der Vorstand
Stefanie Stoff-Ahnis
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