Bundespolitik

Bundesministerium für Gesundheit

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage I (OTC-Übersicht) – Nummer 4 (Acidosetherapeutika)

Vom 18. Juli 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 15. August 2024 (BAnz AT 24.09.2024 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In der Anlage I wird Nummer 4 wie folgt gefasst:

„Acidosetherapeutika nur bei

dialysepflichtiger Nephropathie,
chronischer Niereninsuffizienz,
Neoblase,
Ileumconduit,
Nabelpouch,
Implantation der Harnleiter in den Dünndarm.“
II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundes­anzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 18. Juli 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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