Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – Isotonische Kochsalzlösung
zur Inhalation (Eifelfango); VISMED®
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in Verbindung mit dem 4. Kapitel § 41 Absatz 3 Satz 2 seiner Verfahrensordnung durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 24. September 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 1. August 2024 (BAnz AT 09.10.2024 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In der Anlage V wird die Tabelle wie folgt geändert:
- 1.
-
In der Zeile „Isotonische Kochsalzlösung zur Inhalation (Eifelfango)“ wird in der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ die Angabe „26. September 2024“ ersetzt durch die Angabe „31. Dezember 2028“.
- 2.
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In der Zeile „VISMED®“ wird in der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ die Angabe „26. September 2024“ ersetzt durch die Angabe „16. Januar 2029“.
Die Änderungen der Richtlinie treten mit Wirkung vom 24. September 2024 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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