Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie
zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung:
Teil 2: Änderungen zum Erfassungsjahr 2025 im Verfahren QS ambulante Psychotherapie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2024 beschlossen, die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) in der Fassung vom 19. Juli 2018 (BAnz AT 18.12.2018 B3), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 18. Juli 2024 (BAnz AT 27.08.2024 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Teil 2: Themenspezifische Bestimmungen, Verfahren 16: ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie) wird wie folgt geändert:
- 1.
-
§ 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Die Sätze 2 bis 4 werden durch folgenden Satz ersetzt:„Nicht erfasst von dem Verfahren sind:
- 1.
-
Patientinnen oder Patienten, die am Tag des Beginns der Therapie nach Satz 1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- 2.
-
Patientinnen oder Patienten, die im Rahmen einer beantragten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie behandelt wurden, einschließlich Patientinnen und Patienten über dem 18. Lebensjahr
- 3.
-
Patientinnen oder Patienten, bei denen Diagnosen der Diagnosegruppen Demenz oder Intelligenzminderung nach ICD-10-GM kodiert wurden
- 4.
-
Patientinnen oder Patienten, die während der Behandlung mit einer Therapie nach Satz 1 an einer Gruppentherapie oder Kombinationsbehandlung teilgenommen haben
- 5.
-
von Fachärztinnen oder Fachärzten im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie im Gebiet für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzqualifikation Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten und Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit Zusatzqualifikation in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die in ihrer Zulassung auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen eingeschränkt sind, erbrachte Therapien nach Satz 1
- 6.
-
von ermächtigten Einrichtungen, deren Leistungen nach § 120 Absatz 2 SGB V unmittelbar von den Krankenkassen vergütet werden, erbrachte Therapien nach Satz 1.“
- b)
-
In dem neuen Satz 3 werden nach dem Wort „nachfolgend“ die Wörter „nach Maßgabe der Sätze 1 und 2“ eingefügt.
- 2.
-
§ 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert:Folgende Sätze werden angefügt:„Für Behandlungen, die nach Maßgabe von § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 und 4 nicht von diesem QS-Verfahren erfasst sind, erfolgt ein Abbruch der Dokumentation. Insbesondere für Zwecke der Prüfung der Vollzähligkeit und Plausibilität wird der Abbruchgrund verarbeitet. Hierzu werden die dafür notwendigen administrativen Datenfelder sowie die Datenfelder zu den Abbruchgründen gemäß der Anlage II Buchstabe c und d verarbeitet.“
- 3.
-
§ 19 wird wie folgt geändert:In den Absätzen 6 und 7 wird jeweils die Angabe „30. November“ durch die Angabe „30. Oktober“ ersetzt.
§ 20 wird wie folgt geändert:
- a)
-
In Absatz 3 Buchstabe e werden die Wörter „Buchstabe a (fallbezogene Daten der QS-Dokumentation der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer)“ durch die Wörter „Buchstabe b (Fallbezogene QS-Dokumentation beim Leistungserbringer für die Patientenbefragung)“ ersetzt.
- b)
-
In Absatz 5 Satz 3 wird das Wort „Minimaldatensatzes“ durch die Wörter „verkürzten Dokumentationsbogens“ ersetzt.
Die Anlagen I und II werden wie folgt gefasst:
„Anlage I: Indikatorenlisten (QS ambulante Psychotherapie)
1 | Besprechen der psychotherapeutischen Behandlung |
ID | 432500 |
Beschreibung | Der Qualitätsindikator misst, inwieweit die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut mit Patientinnen und Patienten zu Beginn der Therapie ihre psychotherapeutische Behandlung besprochen hat. Dies umfasst die Wirkung und mögliche Nebenwirkungen der Psychotherapie sowie das konkrete therapeutische Vorgehen. |
Qualitätsziel | Mit Patientinnen und Patienten soll zu Beginn der Therapie umfassend über die Wirkung und mögliche Nebenwirkungen ihrer psychotherapeutischen Behandlung sowie über das konkrete therapeutische Vorgehen gesprochen werden. Damit erhalten Patientinnen und Patienten eine wichtige Grundlage für eine aktive Beteiligung an Versorgungsentscheidungen. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Patientenbefragung |
2 | Information zu den organisatorischen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Behandlung |
ID | 432501 |
Beschreibung | Der Qualitätsindikator misst, inwieweit Patientinnen und Patienten von der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten zu Beginn der Richtlinien-Psychotherapie zu den organisatorischen Rahmenbedingungen der Behandlung informiert wurden. Dies umfasst eine Information zur Behandlungsfrequenz und das Besprechen von Regelungen zur Absage von Sitzungen. |
Qualitätsziel | Patientinnen und Patienten sollen zu Beginn der Therapie umfassend zu den organisatorischen Rahmenbedingungen ihrer psychotherapeutischen Behandlung informiert werden. Damit erhalten die Patientinnen und Patienten eine wichtige Grundlage für eine aktive Beteiligung an Versorgungsentscheidungen. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Patientenbefragung |
3 | Information zur Versorgung in Notfallsituationen und weiteren Hilfsmöglichkeiten |
ID | 432502 |
Beschreibung | Der Qualitätsindikator misst, inwieweit Patientinnen und Patienten von der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten darüber informiert wurden, an wen sie sich in Notfallsituationen während der Richtlinien-Psychotherapie wenden können und welche weiteren Behandlungs- und Hilfsmöglichkeiten es außerhalb der Richtlinien-Psychotherapie gibt. |
Qualitätsziel | Patientinnen und Patienten sollen über das Vorgehen in Notfallsituationen und für sie passende Behandlungs- und Hilfsmöglichkeiten informiert werden. Damit soll eine sichere Versorgung im Falle einer psychischen Krise während der Psychotherapie gewährleistet werden und die informierte Entscheidung der Patientinnen und Patienten zur Behandlung ihrer psychischen Beschwerden ermöglicht werden. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Patientenbefragung |
4 | Besprechen des Krankheitsbilds |
ID | 432503 |
Beschreibung | Der Qualitätsindikator misst, inwieweit die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut das Krankheitsbild mit Patientinnen und Patienten besprochen hat. |
Qualitätsziel | Mit Patientinnen und Patienten soll umfassend zu ihren psychischen Beschwerden gesprochen werden. Das Besprechen des Krankheitsbilds ist Teil einer umfassenden und bedarfsgerechten Information und Grundlage für eine aktive Beteiligung an Versorgungsentscheidungen. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Patientenbefragung |
5 | Kommunikation und Interaktion in der Psychotherapie |
ID | 432504 |
Beschreibung | Der Qualitätsindikator misst, inwiefern aus Sicht der Patientinnen und Patienten eine für die Psychotherapie förderliche Kommunikation und Interaktion mit der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten bestanden hat. Dieser Indikator bildet zusammen mit den QI 432505 und 432506 eine Gruppe. |
Qualitätsziel | Zentral für eine an den Patientinnen und Patienten ausgerichtete Versorgung ist, dass die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut in der Psychotherapie mit den Patientinnen und Patienten in einer für die Behandlung förderlichen Art kommuniziert und interagiert.
Die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut soll gemeinsam mit der Patientin/dem Patienten darüber sprechen, worauf sie in der Therapie hinarbeiten, und patientenindividuelle Ziele besprechen. Damit können auch im Hinblick auf die Therapeutische Beziehung die Ziele der Patientinnen und Patienten für die Therapie adressiert werden. Die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut soll gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung über Therapieinhalte und individuelle Entwicklungen sprechen. Dies soll auch die Gestaltung der Abschlussphase einschließen. Damit werden die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten für die Richtlinien-Psychotherapie berücksichtigt und eine Verständigung auf Therapieinhalte über den gesamten Verlauf der Psychotherapie auch im Hinblick auf die Therapeutische Beziehung gewährleistet. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Patientenbefragung |
6 | Gemeinsames Klären und Abgleichen von Therapiezielen |
ID | 432505 |
Beschreibung | Der Qualitätsindikator misst, inwiefern die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut gemeinsam mit Patientinnen und Patienten darüber gesprochen hat, worauf sie in der Therapie hinarbeiten bzw. ob patientenindividuelle Ziele besprochen wurden. Dieser Indikator bildet zusammen mit den QI 432504 und 432506 eine Gruppe. |
Qualitätsziel | Zentral für eine an den Patientinnen und Patienten ausgerichtete Versorgung ist, dass die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut in der Psychotherapie mit den Patientinnen und Patienten in einer für die Behandlung förderlichen Art kommuniziert und interagiert.
Die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut soll gemeinsam mit der Patientin/dem Patienten darüber sprechen, worauf sie in der Therapie hinarbeiten, und patientenindividuelle Ziele besprechen. Damit können auch im Hinblick auf die Therapeutische Beziehung die Ziele der Patientinnen und Patienten für die Therapie adressiert werden. Die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut soll gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung über Therapieinhalte und individuelle Entwicklungen sprechen. Dies soll auch die Gestaltung der Abschlussphase einschließen. Damit werden die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten für die Richtlinien-Psychotherapie berücksichtigt und eine Verständigung auf Therapieinhalte über den gesamten Verlauf der Psychotherapie auch im Hinblick auf die Therapeutische Beziehung gewährleistet. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Patientenbefragung |
7 | Gemeinsames Klären und Reflektieren von Therapieinhalten |
ID | 432506 |
Beschreibung | Der Qualitätsindikator misst, inwieweit die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut gemeinsam mit Patientinnen und Patienten über Therapieinhalte und ihre individuellen Entwicklungen gesprochen hat und diese in der Abschlussphase, auch im Hinblick auf die Zeit nach Ende der Richtlinien-Psychotherapie, reflektiert hat. Dieser Indikator bildet zusammen mit den QI 432504 und 432505 eine Gruppe. |
Qualitätsziel | Zentral für eine an den Patientinnen und Patienten ausgerichtete Versorgung ist, dass die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut in der Psychotherapie mit den Patientinnen und Patienten in einer für die Behandlung förderlichen Art kommuniziert und interagiert.
Die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut soll gemeinsam mit der Patientin/dem Patienten darüber sprechen, worauf sie in der Therapie hinarbeiten, und patientenindividuelle Ziele besprechen. Damit können auch im Hinblick auf die Therapeutische Beziehung die Ziele der Patientinnen und Patienten für die Therapie adressiert werden. Die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut soll gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung über Therapieinhalte und individuelle Entwicklungen sprechen. Dies soll auch die Gestaltung der Abschlussphase einschließen. Damit werden die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten für die Richtlinien-Psychotherapie berücksichtigt und eine Verständigung auf Therapieinhalte über den gesamten Verlauf der Psychotherapie auch im Hinblick auf die Therapeutische Beziehung gewährleistet. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Patientenbefragung |
8 | Erwerb von Erfahrungen, Fertigkeiten oder Strategien für den Umgang mit der Erkrankung nach Ende der Richtlinien-Psychotherapie |
ID | 432507 |
Beschreibung | Der Qualitätsindikator misst, inwieweit die Patientinnen und Patienten im Rahmen der Richtlinien-Psychotherapie Erfahrungen, Fertigkeiten oder Strategien für den Umgang mit der Erkrankung und den Erhalt des verbesserten Zustands nach Therapieende erworben haben. |
Qualitätsziel | Patientinnen und Patienten sollen im Rahmen der Richtlinien-Psychotherapie Erfahrungen, Fertigkeiten oder Strategien für die Zeit nach der Psychotherapie erwerben. Auf diese Weise kann eine wirksame und sichere Versorgung nach Abschluss der Psychotherapie erzielt werden. |
Indikatortyp | Ergebnisindikator |
Datenquelle | Patientenbefragung |
9 | Verbesserung von Symptomatik, sozialer Teilhabe und Alltagsfunktion |
ID | 432508 |
Beschreibung | Der Qualitätsindikator erfasst das Ausmaß, in dem sich die Symptomatik, soziale Teilhabe und Alltagsfunktion der Patientinnen und Patienten durch die Richtlinien-Psychotherapie verbessert hat. |
Qualitätsziel | Die Symptomatik, soziale Teilhabe und Alltagsfunktion der Patientinnen und Patienten sollen sich durch die Richtlinien-Psychotherapie verbessern und angestrebte Versorgungsergebnisse erreicht werden. |
Indikatortyp | Ergebnisindikator |
Datenquelle | Patientenbefragung |
10 | Umfassende/s diagnostische/s Gespräch/e |
ID | 432514 |
Beschreibung | Der Indikator erfasst die Anzahl der Fälle in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, in denen in der Anfangsphase der Behandlung ein umfassendes diagnostisches Gespräch zu allen aufgeführten behandlungsrelevanten Aspekten mit der Patientin/dem Patienten geführt wurde. |
Qualitätsziel | In möglichst allen Fällen soll in der Anfangsphase der Behandlung eine umfassende Klärung der Problematik erfolgen, um zum einen Diagnosen stellen zu können, zum anderen, um patientenindividuelle Therapieziele und das weitere Vorgehen abzuschätzen und, sofern erforderlich, einen Ausgangspunkt für weitere diagnostische Messungen zu identifizieren. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Fallbezogene QS-Dokumentationsdaten |
11 | Patientenindividuelle Anwendung und Auswertung von standardisierten diagnostischen Instrumenten |
ID | 432515 |
Beschreibung | Der Indikator erfasst die Anzahl der Fälle in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, in denen in der Anfangsphase der Behandlung, im Rahmen der Diagnostik, mindestens ein dem Behandlungsfall angemessenes, psychodiagnostisches Testverfahren und/oder standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt und dokumentiert wurde. Dieser Indikator bildet zusammen mit QI 432518 eine Gruppe. |
Qualitätsziel | Im Rahmen der Diagnostik in der Anfangsphase und/oder im Therapieverlauf sollen in möglichst vielen Fällen dem Behandlungsfall angemessene, psychodiagnostische Testverfahren und/oder ein standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt und ausgewertet werden. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Fallbezogene QS-Dokumentationsdaten |
12 | Patientenindividuelle Anwendung und Auswertung von standardisierten Instrumenten im Therapieverlauf |
ID | 432518 |
Beschreibung | Der Indikator erfasst die Anzahl der Fälle in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, in denen im Therapieverlauf mindestens ein dem Behandlungsfall angemessenes, psychodiagnostisches Testverfahren und/oder standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt und dokumentiert wurde. Dieser Indikator bildet zusammen mit QI 432515 eine Gruppe. |
Qualitätsziel | Im Rahmen der Diagnostik in der Anfangsphase und/oder im Therapieverlauf sollen in möglichst vielen Fällen dem Behandlungsfall angemessene, psychodiagnostische Testverfahren und/oder ein standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt und ausgewertet werden. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Fallbezogene QS-Dokumentationsdaten |
13 | Formulierung von patientenindividuellen Therapiezielen |
ID | 432516 |
Beschreibung | Der Indikator erfasst die Anzahl der Fälle in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, in denen in der Anfangsphase der Behandlung patientenindividuelle Therapieziele vereinbart und dokumentiert wurden. Dieser Indikator bildet zusammen mit den QI 432517 und 432520 eine Gruppe. |
Qualitätsziel | In der Anfangsphase der Behandlung sollen in möglichst allen Fällen patientenindividuelle Therapieziele vereinbart werden, um so die Ergebnisorientierung zu unterstützen.
Im Therapieverlauf soll in möglichst allen Fällen der Therapiefortschritt überprüft werden, um die Behandlungsplanung und die Therapiegestaltung, sofern erforderlich, anpassen zu können. Abschließend soll im Therapieverlauf in möglichst allen Fällen geprüft und dokumentiert werden, ob die für die individuelle Behandlung relevanten Dimensionen sowie die patientenindividuellen Therapieziele in einem Umfang erreicht sind, der es angemessen erscheinen lässt, die Beendigung der Therapie einzuleiten. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Fallbezogene QS-Dokumentationsdaten |
14 | Reflexion des Therapieverlaufs |
ID | 432517 |
Beschreibung | Der Indikator erfasst die Anzahl der Fälle in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, in denen im Therapieverlauf die für die individuelle Behandlung relevanten Dimensionen und das Erreichen der patientenindividuellen Therapieziele überprüft wurden. Dieser Indikator bildet zusammen mit den QI 432516 und 432520 eine Gruppe. |
Qualitätsziel | In der Anfangsphase der Behandlung sollen in möglichst allen Fällen patientenindividuelle Therapieziele vereinbart werden, um so die Ergebnisorientierung zu unterstützen.
Im Therapieverlauf soll in möglichst allen Fällen der Therapiefortschritt überprüft werden, um die Behandlungsplanung und die Therapiegestaltung, sofern erforderlich, anpassen zu können. Abschließend soll im Therapieverlauf in möglichst allen Fällen geprüft und dokumentiert werden, ob die für die individuelle Behandlung relevanten Dimensionen sowie die patientenindividuellen Therapieziele in einem Umfang erreicht sind, der es angemessen erscheinen lässt, die Beendigung der Therapie einzuleiten. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Fallbezogene QS-Dokumentationsdaten |
15 | Reflexion des Therapieverlaufs hinsichtlich der Einleitung der Abschlussphase der Therapie |
ID | 432520 |
Beschreibung | Der Indikator erfasst die Anzahl der Fälle in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, in denen im Therapieverlauf die für die individuelle Behandlung relevanten Dimensionen und das Erreichen der patientenindividuellen Therapieziele überprüft wurden. Dieser Indikator bildet zusammen mit den QI 432516 und 432517 eine Gruppe. |
Qualitätsziel | In der Anfangsphase der Behandlung sollen in möglichst allen Fällen patientenindividuelle Therapieziele vereinbart werden, um so die Ergebnisorientierung zu unterstützen.
Im Therapieverlauf soll in möglichst allen Fällen der Therapiefortschritt überprüft werden, um die Behandlungsplanung und die Therapiegestaltung, sofern erforderlich, anpassen zu können. Abschließend soll im Therapieverlauf in möglichst allen Fällen geprüft und dokumentiert werden, ob die für die individuelle Behandlung relevanten Dimensionen sowie die patientenindividuellen Therapieziele in einem Umfang erreicht sind, der es angemessen erscheinen lässt, die Beendigung der Therapie einzuleiten. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Fallbezogene QS-Dokumentationsdaten |
16 | Patientenindividuelle Absprachen und Kommunikation mit an der Behandlung Beteiligten |
ID | 432519 |
Beschreibung | Der Indikator erfasst die Anzahl der Fälle, in denen sich die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut zum Zwecke der Behandlungsplanung und -koordination mit anderen an der Behandlung der Patientin/des Patienten Beteiligten ausgetauscht hat. |
Qualitätsziel | In möglichst allen Fällen soll zum Zwecke der Behandlungsplanung und -koordination ein Austausch mit anderen an der Behandlung der Patientin/des Patienten Beteiligten stattfinden. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Fallbezogene QS-Dokumentationsdaten |
17 | Abklärung der Erforderlichkeit von anschließenden therapeutischen Maßnahmen und/oder Maßnahmen zur Absicherung des Behandlungsergebnisses |
ID | 432521 |
Beschreibung | Der Indikator erfasst die Anzahl der Fälle, für die in der Abschlussphase der Therapie abgeklärt wurde, ob nach Therapiebeendigung eine Rezidivprophylaxe oder andere Maßnahmen zur Absicherung des Behandlungsergebnisses erforderlich sind. |
Qualitätsziel | In der Abschlussphase der Therapie soll in möglichst allen Fällen geprüft werden, ob eine Rezidivprophylaxe oder andere Maßnahmen zur Absicherung des Behandlungsergebnisses erforderlich sind. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Fallbezogene QS-Dokumentationsdaten |
18 | Erhebung des Behandlungsergebnisses am Ende der Therapie |
ID | 432522 |
Beschreibung | Der Indikator erfasst die Anzahl der Fälle in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, in denen in der Abschlussphase der Therapie das Ergebnis in den für die individuelle Behandlung relevanten Dimensionen und das Erreichen der patientenindividuellen Therapieziele erhoben wurde. |
Qualitätsziel | In möglichst vielen Fällen soll in der Abschlussphase der Therapie das Ergebnis in den für die individuelle Behandlung relevanten Dimensionen und das Erreichen der patientenindividuellen Therapieziele festgestellt werden. |
Indikatortyp | Prozessindikator |
Datenquelle | Fallbezogene QS-Dokumentationsdaten |
Anlage II: Erforderlichkeit der Daten (QS Ambulante Psychotherapie)
Übersicht über die Exportfelder und ihre Verwendungszwecke
- a)
-
Fallbezogene QS-Dokumentation beim Leistungserbringer
Lau-
fende
Num-
merExportfeld1 (Bezeichnung) 1 2 3 4 5 Daten
für die
Fall-
identifi-
kationDaten-
felder
für die
Indikator-
oder
Kennzahl-
berech-
nungDaten-
felder
für die
Basisaus-
wertungTech-
nische
und
anwen-
dungs-
bezogene
GründeFollow-
Up-
Information1 Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) X 2 Vorgangsnummer, menschenlesbar X X 3 Vorgangsnummer, GUID X X 4 Versionsnummer X 5 Stornierung eines Datensatzes (inkl. aller Teildatensätze) X 6 Modulbezeichnung X 7 Teildatensatz oder Bogen X 8 Dokumentationsabschlussdatum X 9 Status der Leistungserbringung X X 10 Betriebsstättennummer ambulant X 11 Auslösebedingungen gemäß QS-Filter erfüllt2 X X 12 Therapiebeginn vor dem 1. September 20243 X X 13 Dauer der Therapie in Tagen4 X X 14 Enddatum dieser Richtlinientherapie X X X 15 Der Patient war zu Beginn der Therapie mindestens 18 Jahre alt5 X X 16 Geburtsjahr6 X 17 Behandlung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie X X 18 Welches psychotherapeutische Verfahren wurde angewendet? (alle kodierten GOP inklusive Pseudokode Therapieende)7 X X 19 Diagnose(n)8 X X 20 Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen? X 21 Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) X 22 Vorgangsnummer, menschenlesbar X X 23 Vorgangsnummer, GUID X X 24 Versionsnummer X 25 Wievielter optionaler Teildatensatz? X 26 Ort der Leistungserbringung X 27 Geschlecht X X 28 Wurde die Symptomatik erfasst? X 29 Wurde die biographische Anamnese erfasst? X 30 Wurde abgeklärt, ob psychische Komorbiditäten vorliegen? X 31 Wurde abgeklärt, ob somatische Komorbiditäten vorliegen? X 32 Wurde die Medikamentenanamnese erfasst? X 33 Wurde die Behandlungsgeschichte erfasst? X 34 Wurde abgeklärt, ob funktionale Einschränkungen vorliegen? X 35 Wurde die gesundheitsbezogene Lebensqualität erfasst? X 36 Wurde abgeklärt, ob ein Substanzmissbrauch vorliegt? X 37 Wurde abgeklärt, ob eine Suizidalität vorliegt? X 38 Wurde die Therapiemotivation der Patientin/des Patienten abgeklärt? X 39 Wurde die Passung zwischen Patientin/Patient und Psychotherapeutin/Psychotherapeut abgeklärt? X 40 Wurde eine verfahrensspezifische weitere Diagnostik durchgeführt? X 41 Wurde ein dem individuellen Behandlungsfall angemessenes, psychodiagnostisches Testverfahren durchgeführt? X X 42 Wurde ein standardisiertes Testverfahren durchgeführt? X X 43 Monat der Durchführung9 X 44 Wurde ein psychometrisches Testverfahren durchgeführt? X X 45 Monat der Durchführung10 X 46 Aus welchem Grund wurde kein psychodiagnostisches Testverfahren durchgeführt? X 47 Wurde ein standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt? X X 48 Monat der Durchführung11 X 49 Aus welchem Grund wurde kein standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt? X 50 Wurden patientenindividuelle Therapieziele vereinbart? X X 51 Wurden die patientenindividuellen Therapieziele dokumentiert? X 52 Wurden die für diesen individuellen Behandlungsfall relevanten Dimensionen überprüft? X X 53 Monat der Durchführung12 X 54 Wurde überprüft, ob die patientenindividuellen Therapieziele erreicht wurden? X X 55 Monat der Durchführung13 X 56 Wurden, sofern erforderlich, die patientenindividuellen Therapieziele angepasst? X X 57 Monat der Durchführung14 X 58 Wurde ein, dem individuellen Behandlungsfall angemessenes, psychodiagnostisches Testverfahren durchgeführt? X X 59 Wurde ein standardisiertes Testverfahren durchgeführt? X X 60 Monat der Durchführung15 X 61 Wurde ein psychometrisches Testverfahren durchgeführt? X X 62 Monat der Durchführung16 X 63 Aus welchem Grund wurde kein psychodiagnostisches Testverfahren durchgeführt? X 64 Wurde ein standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt? X X 65 Monat der Durchführung17 X 66 Aus welchem Grund wurde kein standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt? X 67 Waren für diese Patientin/diesen Patienten andere ärztliche oder nicht-ärztliche Leistungserbringer an der Behandlung beteiligt? X X 68 Wurde die Patientin/der Patient während der Psychotherapie hausärztlich versorgt? X X 69 Erfolgte ein Austausch mit der Hausärztin/dem Hausarzt? X X 70 Wurde das Ergebnis dokumentiert? X 71 Aus welchem Grund fand kein Austausch statt? X 72 Wurde die Patientin/der Patient während der Psychotherapie durch eine Fachärztin/einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie/Psychosomatische Medizin und Psychotherapie/Nervenheilkunde/Neurologie/Neurologie und Psychiatrie mitbehandelt? X 73 Erfolgte ein Austausch mit der Fachärztin/dem Facharzt? X X 74 Wurde das Ergebnis dokumentiert? X 75 Aus welchem Grund fand kein Austausch statt? X 76 Wurde die Patientin/der Patient unmittelbar vor, während oder unmittelbar nach der Psychotherapie in einer psychiatrischen/psychosomatischen Klinik, Tagesklinik oder Rehabilitationsklinik behandelt? X X 77 Erfolgte ein Austausch mit der entsprechenden Klinik? X X 78 Wurde das Ergebnis dokumentiert? X 79 Aus welchem Grund fand kein Austausch statt? X 80 Bestand bei der Patientin/dem Patienten während der Psychotherapie eine durch eine andere Ärztin/einen anderen Arzt verordnete begleitende Medikation mit Psychopharmaka? X X 81 Erfolgte ein Austausch mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt? X X 82 Wurde das Ergebnis dokumentiert? X 83 Aus welchem Grund fand kein Austausch statt? X 84 Hat die Patientin/der Patient während der Psychotherapie, aus psychotherapeutischer/psychiatrischer Indikation, begleitende nicht-ärztliche Therapien erhalten? X X 85 Erfolgte ein Austausch mit den nicht-ärztlichen Mitbehandelnden? X X 86 Wurde das Ergebnis dokumentiert? X 87 Aus welchem Grund fand kein Austausch statt? X 88 Wurde die Patientin/der Patient während der Psychotherapie durch sozialpsychiatrische bzw. psychosoziale Institutionen mitbetreut? X X 89 Erfolgte ein Austausch mit den sozialpsychiatrischen bzw. psychosozialen Institutionen? X X 90 Wurde das Ergebnis dokumentiert? X 91 Aus welchem Grund fand kein Austausch statt? X 92 Erhielt die Patientin/der Patient während der Psychotherapie psychiatrische häusliche Krankenpflege entsprechend der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie? X X 93 Erfolgte ein Austausch mit den Erbringern der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege? X X 94 Wurde das Ergebnis dokumentiert? X 95 Aus welchem Grund fand kein Austausch statt? X 96 Wurde der patientenindividuelle Therapieverlauf überprüft? X X 97 Wurden die für diesen Behandlungsfall relevanten Dimensionen überprüft? X X 98 Monat der Durchführung18 X 99 Wurde überprüft, ob die patientenindividuellen Therapieziele erreicht wurden? X X 100 Monat der Durchführung19 X 101 Wurden, sofern erforderlich, die patientenindividuellen Therapieziele angepasst? X X 102 Monat der Durchführung20 X 103 Aus welchem Grund wurde der patientenindividuelle Therapieverlauf nicht überprüft? X 104 Besteht im individuellen Behandlungsfall die Notwendigkeit anschließender Maßnahmen, um das Behandlungsergebnis abzusichern? X X 105 Wurde die Erforderlichkeit einer weiteren Betreuung mittels eines psychotherapeutischen Gespräches geprüft? X 106 Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Rezidivprophylaxe gemäß § 14 Absatz 2 ff. Psychotherapie-Richtlinie geprüft? X X 107 Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Weiterbehandlung durch Fachärztinnen und Fachärzte geprüft? X 108 Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Behandlung durch nicht-ärztliche Behandlung geprüft? X 109 Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Versorgung durch sozialpsychiatrische bzw. psychosoziale Institutionen geprüft? X 110 Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Behandlung durch (teil-)stationäre Leistungserbringer geprüft? X 111 Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie X X 112 Wurde eine Erhebung des Ergebnisses in den für die individuelle Behandlung relevanten Dimensionen durchgeführt? X X 113 Monat der Durchführung21 X 114 Wurde eine Erhebung, inwieweit die patientenindividuellen Therapieziele erreicht wurden, durchgeführt? X X 115 Monat der Durchführung22 X - 1
- Die Exportfelder werden aus den Informationen berechnet, die in der Benutzeroberfläche der QS-Dokumentationssoftware erfasst werden.
- 2
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Enddatum dieser Richtlinientherapie“, „Welches psychotherapeutische Verfahren wurde angewendet? (alle kodierten GOP inklusive Pseudokode Therapieende)“, „Diagnose(n)“, „Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte“, „besondere Personengruppe“ und „eGK-Versichertennummer“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
- 3
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Beginn dieser Richtlinientherapie“ und dem 1. September 2024 die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der „Beginn dieser Richtlinientherapie“ wird nicht exportiert.
- 4
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Beginn dieser Richtlinientherapie“ und „Enddatum dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der „Beginn dieser Richtlinientherapie“ wird nicht exportiert.
- 5
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Geburtsdatum“ und „Beginn dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Geburtsdatum“ wird nicht exportiert.
- 6
- Für Patientinnen und Patienten, die nicht zu den auszuschließenden Patientengruppen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 und 4 zählen, wird das Geburtsjahr exportiert. In der QS-Dokumentationssoftware wird hierfür über die Datenfelder „Geburtsdatum“, „Beginn dieser Richtlinientherapie“ und „Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Geburtsdatum“ wird nicht exportiert.
- 7
- Die Gebührenordnungspositionen werden für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, exportiert. Sie werden zudem für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, deren Therapie jedoch gemäß § 20 Absatz 5 Satz 3 nicht ins QS-Verfahren einbezogen wird (Beginn der Therapie vor dem 1. September 2024), exportiert. In der QS-Dokumentationssoftware wird hierfür über die Datenfelder „Geburtsdatum“, „Beginn dieser Richtlinientherapie“, „Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?“ und „Welches psychotherapeutische Verfahren wurde angewendet? (alle kodierten GOP inklusive Pseudokode Therapieende)“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
- 8
- Die Diagnosen werden für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, exportiert. Sie werden zudem für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, deren Therapie jedoch gemäß § 20 Absatz 5 Satz 3 nicht ins QS-Verfahren einbezogen wird (Beginn der Therapie vor dem 1. September 2024), exportiert. In der QS-Dokumentationssoftware wird hierfür über die Datenfelder „Geburtsdatum“, „Beginn dieser Richtlinientherapie“, „Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?“ und „Diagnose(n)“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
- 9
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Datum der Durchführung“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Datum der Durchführung“ wird nicht exportiert.
- 10
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Datum der Durchführung“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Datum der Durchführung“ wird nicht exportiert.
- 11
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Datum der Durchführung“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Datum der Durchführung“ wird nicht exportiert.
- 12
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Datum der Durchführung“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Datum der Durchführung“ wird nicht exportiert.
- 13
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Datum der Durchführung“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Datum der Durchführung“ wird nicht exportiert.
- 14
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Datum der Durchführung“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Datum der Durchführung“ wird nicht exportiert.
- 15
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Datum der Durchführung“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Datum der Durchführung“ wird nicht exportiert.
- 16
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Datum der Durchführung“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Datum der Durchführung“ wird nicht exportiert.
- 17
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Datum der Durchführung“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Datum der Durchführung“ wird nicht exportiert.
- 18
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Datum der Durchführung“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Datum der Durchführung“ wird nicht exportiert.
- 19
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Datum der Durchführung“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Datum der Durchführung“ wird nicht exportiert.
- 20
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Datum der Durchführung“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Datum der Durchführung“ wird nicht exportiert.
- 21
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Datum der Durchführung“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Datum der Durchführung“ wird nicht exportiert.
- 22
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Datum der Durchführung“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Datum der Durchführung“ wird nicht exportiert.
- b)
-
Fallbezogene QS-Dokumentation beim Leistungserbringer für die Patientenbefragung
Laufende
NummerExportfeld1 (Bezeichnung) 1 2 3 4 5 Daten
für die
Fall-
identifi-
kationDaten-
felder
für die
Indikator-
oder
Kennzahl-
berech-
nungDaten-
felder
für die
Basisaus-
wertungTech-
nische
und
anwen-
dungs-
bezogene
GründeFollow-
Up-
Information1* Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) X 2* Vorgangsnummer, menschenlesbar (eigens generierte Vorgangsnummer für die Patientenbefragung)2 X X 3* Vorgangsnummer, GUID (eigens generierte Vorgangsnummer für die Patientenbefragung)3 X X 4* Versionsnummer X 5*** Stornierung eines Datensatzes (inkl. aller Teildatensätze) X 6*** Modulbezeichnung X 7* Teildatensatz oder Bogen X 8* Dokumentationsabschlussdatum X 9*** Status der Leistungserbringung X X 10***** Betriebsstättennummer ambulant X X 11* Auslösebedingungen gemäß QS-Filter erfüllt4 X X 12* Therapiebeginn vor dem 1. September 20245 X X 13*** Dauer der Therapie in Tagen6 X X 14*** Enddatum dieser Richtlinientherapie X X X 15* Der Patient war zu Beginn der Therapie mindestens 18 Jahre alt7 X X 16*** Geburtsjahr8 X 17* Behandlung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie X X 18*** Welches psychotherapeutische Verfahren wurde angewendet? (alle kodierten GOP inklusive Pseudokode Therapieende)9 X X 19*** Diagnose(n)10 X X 20* Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen? X X 21* Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) X 22* Vorgangsnummer, menschenlesbar (eigens generierte Vorgangsnummer für die Patientenbefragung)11 X X 23* Vorgangsnummer, GUID (eigens generierte Vorgangsnummer für die Patientenbefragung)12 X X 24* Versionsnummer X 25* Wievielter optionaler Teildatensatz? X 26*** Ort der Leistungserbringung X 27** Name der Einrichtung X 28*** Geschlecht X X X X 29*** Ersatzfeld Titel13 X 30*** Ersatzfeld Vorsatzwort14 X 31*** Ersatzfeld Namenszusatz15 X 32*** Ersatzfeld Nachname16 X 33*** Ersatzfeld Vorname17 X 34*** Ersatzfeld Adresszusatz18 X 35*** Ersatzfeld Straße und Hausnummer19 X 36*** Ersatzfeld Postleitzahl20 X 37*** Ersatzfeld Wohnort21 X 38*** Ersatzfeld Land22 X 39* Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie X X Information zum Export und zur Entschlüsselung:- *
-
Dieses Datenfeld ist den Daten nach Teil 1 § 14 Absatz 2a Satz 1 Buchstabe a der Richtlinie zugeordnet. Es verbleibt in der Versendestelle Patientenbefragung und wird nicht an die Bundesauswertungsstelle übermittelt.
- **
-
Dieses Datenfeld ist den Daten nach Teil 1 § 14 Absatz 2a Satz 1 Buchstabe b der Richtlinie zugeordnet. Es wird ausschließlich für den Zweck des Versandes nach der Stichprobenziehung entschlüsselt. Es verbleibt in der Versendestelle Patientenbefragung und wird nicht an die Bundesauswertungsstelle übermittelt.
- ***
-
Dieses Datenfeld ist den Daten nach Teil 1 § 14 Absatz 2a Satz 1 Buchstabe a der Richtlinie zugeordnet. Diese Angabe wird innerhalb der Mapping-Tabelle an die BAS übertragen. Ein separater Datensatz im XML-Format wird nicht übermittelt.
- ****
-
Dieses Datenfeld ist den Daten nach Teil 1 § 14 Absatz 2a Satz 1 Buchstabe a der Richtlinie zugeordnet. Dieses Datenfeld wird in der jeweiligen Datenannahmestelle pseudonymisiert. Die Bundesauswertestelle erhält diese Angabe nur pseudonymisiert. Die Angabe wird innerhalb der Mapping-Tabelle an die BAS übertragen. Ein separater Datensatz im XML-Format wird nicht übermittelt.
- 1
- Die Exportfelder werden aus den Informationen berechnet, die in der Benutzeroberfläche der QS-Dokumentationssoftware erfasst werden.
- 2
- Bei der Patientenbefragung handelt es sich bei der Vorgangsnummer um eine Datensatz-ID, die in eindeutiger Weise jeden dokumentierten Vorgang eines registrierten Dokumentationssystems kennzeichnet und sich von einer Vorgangsnummer des entsprechenden Falls der QS-Dokumentation unterscheidet. Sie wird ausschließlich für technische Zwecke im Rahmen des Datenflusses wie Update- und Stornovorgänge in der Kommunikation zwischen Versendestelle und Datenannahmestelle verwendet.
- 3
- Bei der Patientenbefragung handelt es sich bei der Vorgangsnummer um eine Datensatz-ID, die in eindeutiger Weise jeden dokumentierten Vorgang eines registrierten Dokumentationssystems kennzeichnet und sich von einer Vorgangsnummer des entsprechenden Falls der QS-Dokumentation unterscheidet. Sie wird ausschließlich für technische Zwecke im Rahmen des Datenflusses wie Update- und Stornovorgänge in der Kommunikation zwischen Versendestelle und Datenannahmestelle verwendet.
- 4
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Enddatum dieser Richtlinientherapie“, „Welches psychotherapeutische Verfahren wurde angewendet? (alle kodierten GOP inklusive Pseudokode Therapieende)“, „Diagnose(n)“, „Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte“, „besondere Personengruppe“ und „eGK-Versichertennummer“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
- 5
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Beginn dieser Richtlinientherapie“ und dem 1. September 2024 die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der „Beginn dieser Richtlinientherapie“ wird nicht exportiert.
- 6
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Beginn dieser Richtlinientherapie“, „Enddatum dieser Richtlinientherapie“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der „Beginn dieser Richtlinientherapie“ wird nicht exportiert. Dieses Datenfeld wird für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, exportiert. Es wird zudem für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, deren Therapie jedoch gemäß § 20 Absatz 5 Satz 3 nicht ins QS-Verfahren einbezogen wird (Beginn der Therapie vor dem 1. September 2024), exportiert. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen ein Therapieabbruch dokumentiert wird, bleibt das Exportfeld leer.
- 7
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Geburtsdatum“ und „Beginn dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Geburtsdatum“ wird nicht exportiert.
- 8
- Für Patientinnen und Patienten, die nicht zu den auszuschließenden Patientengruppen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 und 4 zählen, wird das Geburtsjahr exportiert. In der QS-Dokumentationssoftware wird hierfür über die Datenfelder „Geburtsdatum“, „Beginn dieser Richtlinientherapie“ und „Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Geburtsdatum“ wird nicht exportiert.
- 9
- Die Gebührenordnungspositionen werden für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, exportiert. Sie werden zudem für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, deren Therapie jedoch gemäß § 20 Absatz 5 Satz 3 nicht ins QS-Verfahren einbezogen wird (Beginn der Therapie vor dem 1. September 2024), exportiert. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen ein Therapieabbruch dokumentiert wird, bleibt das Exportfeld leer. In der QS-Dokumentationssoftware wird hierfür über die Datenfelder „Geburtsdatum“, „Beginn dieser Richtlinientherapie“, „Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?“, „Welches psychotherapeutische Verfahren wurde angewendet? (alle kodierten GOP inklusive Pseudokode Therapieende)“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
- 10
- Die Diagnosen werden für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, exportiert. Sie werden zudem für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, deren Therapie jedoch gemäß § 20 Absatz 5 Satz 3 nicht ins QS-Verfahren einbezogen wird (Beginn der Therapie vor dem 1. September 2024), exportiert. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen ein Therapieabbruch dokumentiert wird, bleibt das Exportfeld leer. In der QS-Dokumentationssoftware wird hierfür über die Datenfelder „Geburtsdatum“, „Beginn dieser Richtlinientherapie“, „Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?“, „Diagnose(n)“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
- 11
- Bei der Patientenbefragung handelt es sich bei der Vorgangsnummer um eine Datensatz-ID, die in eindeutiger Weise jeden dokumentierten Vorgang eines registrierten Dokumentationssystems kennzeichnet und sich von einer Vorgangsnummer des entsprechenden Falls der QS-Dokumentation unterscheidet. Sie wird ausschließlich für technische Zwecke im Rahmen des Datenflusses wie Update- und Stornovorgänge in der Kommunikation zwischen Versendestelle und Datenannahmestelle verwendet.
- 12
- Bei der Patientenbefragung handelt es sich bei der Vorgangsnummer um eine Datensatz-ID, die in eindeutiger Weise jeden dokumentierten Vorgang eines registrierten Dokumentationssystems kennzeichnet und sich von einer Vorgangsnummer des entsprechenden Falls der QS-Dokumentation unterscheidet. Sie wird ausschließlich für technische Zwecke im Rahmen des Datenflusses wie Update- und Stornovorgänge in der Kommunikation zwischen Versendestelle und Datenannahmestelle verwendet.
- 13
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Titel“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Wurde ein Therapieabbruch dokumentiert, ist dieses Exportfeld leer.
- 14
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Vorsatzwort“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Wurde ein Therapieabbruch dokumentiert, ist dieses Exportfeld leer.
- 15
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Namenszusatz“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Wurde ein Therapieabbruch dokumentiert, ist dieses Exportfeld leer.
- 16
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Nachname“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Wurde ein Therapieabbruch dokumentiert, ist dieses Exportfeld leer.
- 17
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Vorname“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Wurde ein Therapieabbruch dokumentiert, ist dieses Exportfeld leer.
- 18
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Adresszusatz“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Wurde ein Therapieabbruch dokumentiert, ist dieses Exportfeld leer.
- 19
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Straße und Hausnummer“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Wurde ein Therapieabbruch dokumentiert, ist dieses Exportfeld leer.
- 20
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Postleitzahl“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Wurde ein Therapieabbruch dokumentiert, ist dieses Exportfeld leer.
- 21
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Wohnort“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Wurde ein Therapieabbruch dokumentiert, ist dieses Exportfeld leer.
- 22
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Land“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Wurde ein Therapieabbruch dokumentiert, ist dieses Exportfeld leer.
- c)
-
Verkürzter Bogen für die fallbezogene QS-Dokumentation beim Leistungserbringer
Laufende
NummerExportfeld1 (Bezeichnung) 1 2 3 4 5 Daten
für die
Fall-
identifi-
kationDaten-
felder
für die
Indikator-
oder
Kennzahl-
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nungDaten-
felder
für die
Basisaus-
wertungTech-
nische
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bezogene
GründeFollow-
Up-
Information1 Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) X 2 Vorgangsnummer, menschenlesbar X X 3 Vorgangsnummer, GUID X X 4 Versionsnummer X 5 Stornierung eines Datensatzes (inkl. aller Teildatensätze) X 6 Modulbezeichnung X 7 Teildatensatz oder Bogen X 8 Dokumentationsabschlussdatum X 9 Status der Leistungserbringung X X 10 Betriebsstättennummer ambulant X 11 Auslösebedingungen gemäß QS-Filter erfüllt2 X X 12 Therapiebeginn vor dem 1. September 20243 X X 13 Dauer der Therapie in Tagen4 X 14 Enddatum dieser Richtlinientherapie X X 15 Der Patient war zu Beginn der Therapie mindestens 18 Jahre alt5 X X 16 Geburtsjahr6 X 17 Behandlung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie X X 18 Welches psychotherapeutische Verfahren wurde angewendet? (alle kodierten GOP inklusive Pseudokode Therapieende)7 X 19 Diagnose(n)8 X 20 Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen? X - 1
- Die Exportfelder werden aus den Informationen berechnet, die in der Benutzeroberfläche der QS-Dokumentationssoftware erfasst werden.
- 2
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Enddatum dieser Richtlinientherapie“, „Welches psychotherapeutische Verfahren wurde angewendet? (alle kodierten GOP inklusive Pseudokode Therapieende)“, „Diagnose(n)“, „Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte“, „besondere Personengruppe“ und „eGK-Versichertennummer“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
- 3
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Beginn dieser Richtlinientherapie“ und dem 1. September 2024 die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der „Beginn dieser Richtlinientherapie“ wird nicht exportiert.
- 4
- Die „Dauer der Therapie in Tagen“ wird für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, exportiert. Sie wird zudem für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, deren Therapie jedoch gemäß § 20 Absatz 5 Satz 3 nicht ins QS-Verfahren einbezogen wird (Beginn der Therapie vor dem 1. September 2024), exportiert. In der QS-Dokumentationssoftware wird hierfür über die Datenfelder „Geburtsdatum“, „Beginn dieser Richtlinientherapie“, „Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?“ und „Enddatum dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
- 5
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Geburtsdatum“ und „Beginn dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Geburtsdatum“ wird nicht exportiert.
- 6
- Für Patientinnen und Patienten, die nicht zu den auszuschließenden Patientengruppen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 und 4 zählen, wird das Geburtsjahr exportiert. In der QS-Dokumentationssoftware wird hierfür über die Datenfelder „Geburtsdatum“, „Beginn dieser Richtlinientherapie“ und „Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Geburtsdatum“ wird nicht exportiert.
- 7
- Die Gebührenordnungspositionen werden für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, exportiert. Sie werden zudem für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, deren Therapie jedoch gemäß § 20 Absatz 5 Satz 3 nicht ins QS-Verfahren einbezogen wird (Beginn der Therapie vor dem 1. September 2024), exportiert. In der QS-Dokumentationssoftware wird hierfür über die Datenfelder „Geburtsdatum“, „Beginn dieser Richtlinientherapie“, „Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?“ und „Welches psychotherapeutische Verfahren wurde angewendet? (alle kodierten GOP inklusive Pseudokode Therapieende)“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
- 8
- Die Diagnosen werden für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, exportiert. Sie werden zudem für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, deren Therapie jedoch gemäß § 20 Absatz 5 Satz 3 nicht ins QS-Verfahren einbezogen wird (Beginn der Therapie vor dem 1. September 2024), exportiert. In der QS-Dokumentationssoftware wird hierfür über die Datenfelder „Geburtsdatum“, „Beginn dieser Richtlinientherapie“, „Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?“ und „Diagnose(n)“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
- d)
-
Verkürzter Bogen für die Patientenbefragung
Laufende
NummerExportfeld1 (Bezeichnung) 1 2 3 4 5 Daten
für die
Fall-
identifi-
kationDaten-
felder
für die
Indikator-
oder
Kennzahl-
berech-
nungDaten-
felder
für die
Basisaus-
wertungTech-
nische
und
anwen-
dungs-
bezogene
GründeFollow-
Up-
Information1* Registriernummer des Dokumentationssystems (Länderkode + Registrierkode) X 2* Vorgangsnummer, menschenlesbar (eigens generierte Vorgangsnummer für die Patientenbefragung)2 X X 3* Vorgangsnummer, GUID (eigens generierte Vorgangsnummer für die Patientenbefragung)3 X X 4* Versionsnummer X 5*** Stornierung eines Datensatzes (inkl. aller Teildatensätze) X 6*** Modulbezeichnung X 7* Teildatensatz oder Bogen X 8* Dokumentationsabschlussdatum X 9*** Status der Leistungserbringung X X 10***** Betriebsstättennummer ambulant X 11** Auslösebedingungen gemäß QS-Filter erfüllt4 X X 12* Therapiebeginn vor dem 1. September 20245 X X 13*** Dauer der Therapie in Tagen6 X 14*** Enddatum dieser Richtlinientherapie X X 15* Der Patient war zu Beginn der Therapie mindestens 18 Jahre alt7 X X 16**** Geburtsjahr8 X 17* Behandlung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie X X 18*** Welches psychotherapeutische Verfahren wurde angewendet? (alle kodierten GOP inklusive Pseudokode Therapieende)9 X 19*** Diagnose(n)10 X 20* Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen? X X Information zum Export und zur Entschlüsselung:- *
-
Dieses Datenfeld ist den Daten nach Teil 1 § 14 Absatz 2a Satz 1 Buchstabe a der Richtlinie zugeordnet. Es verbleibt in der Versendestelle Patientenbefragung und wird nicht an die Bundesauswertungsstelle übermittelt.
- **
-
Dieses Datenfeld ist den Daten nach Teil 1 § 14 Absatz 2a Satz 1 Buchstabe b der Richtlinie zugeordnet. Es wird ausschließlich für den Zweck des Versandes nach der Stichprobenziehung entschlüsselt. Es verbleibt in der Versendestelle Patientenbefragung und wird nicht an die Bundesauswertungsstelle übermittelt.
- ***
-
Dieses Datenfeld ist den Daten nach Teil 1 § 14 Absatz 2a Satz 1 Buchstabe a der Richtlinie zugeordnet. Diese Angabe wird innerhalb der Mapping-Tabelle an die BAS übertragen. Ein separater Datensatz im XML-Format wird nicht übermittelt.
- ****
-
Dieses Datenfeld ist den Daten nach Teil 1 § 14 Absatz 2a Satz 1 Buchstabe a der Richtlinie zugeordnet. Dieses Datenfeld wird in der jeweiligen Datenannahmestelle pseudonymisiert. Die Bundesauswertestelle erhält diese Angabe nur pseudonymisiert. Die Angabe wird innerhalb der Mapping-Tabelle an die BAS übertragen. Ein separater Datensatz im XML-Format wird nicht übermittelt.
- 1
- Die Exportfelder werden aus den Informationen berechnet, die in der Benutzeroberfläche der QS-Dokumentationssoftware erfasst werden.
- 2
- Bei der Patientenbefragung handelt es sich bei der Vorgangsnummer um eine Datensatz-ID, die in eindeutiger Weise jeden dokumentierten Vorgang eines registrierten Dokumentationssystems kennzeichnet und sich von einer Vorgangsnummer des entsprechenden Falls der QS-Dokumentation unterscheidet. Sie wird ausschließlich für technische Zwecke im Rahmen des Datenflusses wie Update- und Stornovorgänge in der Kommunikation zwischen Versendestelle und Datenannahmestelle verwendet.
- 3
- Bei der Patientenbefragung handelt es sich bei der Vorgangsnummer um eine Datensatz-ID, die in eindeutiger Weise jeden dokumentierten Vorgang eines registrierten Dokumentationssystems kennzeichnet und sich von einer Vorgangsnummer des entsprechenden Falls der QS-Dokumentation unterscheidet. Sie wird ausschließlich für technische Zwecke im Rahmen des Datenflusses wie Update- und Stornovorgänge in der Kommunikation zwischen Versendestelle und Datenannahmestelle verwendet.
- 4
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Enddatum dieser Richtlinientherapie“, „Welches psychotherapeutische Verfahren wurde angewendet? (alle kodierten GOP inklusive Pseudokode Therapieende)“, „Diagnose(n)“, „Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte“, „besondere Personengruppe“ und „eGK-Versichertennummer“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
- 5
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über das Datenfeld „Beginn dieser Richtlinientherapie“ und dem 1. September 2024 die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Der „Beginn dieser Richtlinientherapie“ wird nicht exportiert.
- 6
- Die „Dauer der Therapie in Tagen“ wird für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, exportiert. Sie wird zudem für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, deren Therapie jedoch gemäß § 20 Absatz 5 Satz 3 nicht ins QS-Verfahren einbezogen wird (Beginn der Therapie vor dem 1. September 2024), exportiert. In der QS-Dokumentationssoftware wird hierfür über die Datenfelder „Geburtsdatum“, „Beginn dieser Richtlinientherapie“, „Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?“ und „Enddatum dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
- 7
- In der QS-Dokumentationssoftware wird über die Datenfelder „Geburtsdatum“ und „Beginn dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Geburtsdatum“ wird nicht exportiert.
- 8
- Für Patientinnen und Patienten, die nicht zu den auszuschließenden Patientengruppen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2 und 4 zählen, wird das Geburtsjahr exportiert. In der QS-Dokumentationssoftware wird hierfür über die Datenfelder „Geburtsdatum“, „Beginn dieser Richtlinientherapie“ und „Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird. Das „Geburtsdatum“ wird nicht exportiert.
- 9
- Die Gebührenordnungspositionen werden für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, exportiert. Sie werden zudem für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, deren Therapie jedoch gemäß § 20 Absatz 5 Satz 3 nicht ins QS-Verfahren einbezogen wird (Beginn der Therapie vor dem 1. September 2024), exportiert. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen ein Therapieabbruch dokumentiert wird, bleibt das Exportfeld leer. In der QS-Dokumentationssoftware wird hierfür über die Datenfelder „Geburtsdatum“, „Beginn dieser Richtlinientherapie“, „Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?“, „Welches psychotherapeutische Verfahren wurde angewendet? (alle kodierten GOP inklusive Pseudokode Therapieende)“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
- 10
- Die Diagnosen werden für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, exportiert. Sie werden zudem für Patientinnen und Patienten, die alle Einschlusskriterien erfüllen, deren Therapie jedoch gemäß § 20 Absatz 5 Satz 3 nicht ins QS-Verfahren einbezogen wird (Beginn der Therapie vor dem 1. September 2024), exportiert. Bei Patientinnen und Patienten, bei denen ein Therapieabbruch dokumentiert wird, bleibt das Exportfeld leer. In der QS-Dokumentationssoftware wird hierfür über die Datenfelder „Geburtsdatum“, „Beginn dieser Richtlinientherapie“, „Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?“, „Diagnose(n)“ und „Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie“ die notwendige Information erfasst, aus der dieses Exportfeld berechnet wird.
“
Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. September 2024 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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