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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Nicht-Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
STIKO-Stellungnahme zur Anwendung
des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs
im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter

Vom 19. September 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. September 2024 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 21. Juni 2007/​18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 3. September 2024 (BAnz AT 26.09.2024 B5) geändert worden ist, hinsichtlich der am 1. August 2024 im Epidemiologischen Bulletin 31/​2024 ver­öffentlichten Stellungnahme der Ständigen Impfkommission zur „Anwendung des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs (PCV20) im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter“, nicht zu ändern.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 19. September 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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