Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – TauroSept®; Serag BSS
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in Verbindung mit dem 4. Kapitel § 41 Absatz 3 Satz 2 seiner Verfahrensordnung durch den Unterausschuss Arzneimittel in seiner Sitzung am 26. März 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 7. März 2024 (BAnz AT 17.04.2024 B6) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In der Anlage V wird in der Zeile „TauroSept®“ in der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ die Angabe „26. Mai 2024“ ersetzt durch die Angabe „31. Dezember 2027“.
Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 26. März 2024 in Kraft.
In der Anlage V wird in der Zeile „Serag BSS“ in der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ die Angabe „26. Mai 2024“ ersetzt durch die Angabe „31. Dezember 2028“.
Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 26. März 2024 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 26. März 2024
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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