Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie
zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren:
COVID-19: Ausnahmen zu QS-Anforderungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2021 beschlossen, die Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in der Fassung vom 15. Dezember 2016 (BAnz AT 23.03.2017 B2), die durch die Bekanntmachung vom 18. Februar 2021 (BAnz AT 12.04.2021 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren wird wie folgt geändert:
In § 18 Satz 1 werden die Wörter „das Erfassungsjahr 2019“ durch die Wörter „die Erfassungsjahre 2019 und 2020“ ersetzt.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 17. Juni 2021
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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