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Bundesministerium für Gesundheit Amtlicher Teil Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Zweite Verordnung
zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

Vom 13. Juli 2021

Auf Grund des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe f in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, dessen Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe f zuletzt durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb des Gesetzes vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370) geändert worden ist und dessen Absatz 3 Satz 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

Artikel 1

Die Coronavirus-Impfverordnung vom 1. Juni 2021 (BAnz AT 02.06.2021 V2), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juli 2021 (BAnz AT 07.07.2021 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.

§ 8 wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 wird die Angabe „30. Juni 2021“ durch die Angabe „18. Juli 2021“ ersetzt.
bb)
In Satz 3 wird die Angabe „1. Juli 2021“ durch die Angabe „19. Juli 2021“ ersetzt.
b)
Absatz 4 wird aufgehoben.
2.

§ 9 wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „6,58“ durch die Angabe „7,58“ ersetzt.
bb)
Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.
b)

Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „6,58“ durch die Angabe „7,58“ ersetzt.
bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „4,28“ durch die Angabe „4,92“ ersetzt.
cc)
In Nummer 3 wird die Angabe „2,19“ durch die Angabe „2,52“ ersetzt.
Artikel 2

(1) Die Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b tritt mit Wirkung vom 12. Juli 2021 in Kraft.

Bonn, den 13. Juli 2021

Der Bundesminister für Gesundheit

Jens Spahn

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