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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Bekanntmachung
über Entwürfe zur Neufassung von Sicherheitsstandards
der Internationalen Atomenergie-Organisation

Vom 2. Januar 2025

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz liegt ein Entwurf des Sicherheitsstandards

„Regulatory Experience Feedback Management“
(Draft Safety Guide DS547 Step 8)

der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Stellungnahme vor.

Die Sicherheitsstandards werden von der IAEO unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten entwickelt und fortgeschrieben. Die IAEO strebt dabei einen umfassenden, konsistenten und anwendbaren Satz von Standards an. Dieser soll weltweit ein hohes Maß an Schutz für den Menschen und die Umwelt vor den schädlichen Effekten ionisierender Strahlung bieten und von den Mitgliedsstaaten genutzt werden.

Der zu prüfende Entwurf mit dem Titel „Regulatory Experience Feedback Management“ soll als Specific Safety Guide in der IAEA Safety Standards Series veröffentlicht werden.

Ziel dieses Textentwurfs, der von der Kommission für Sicherheitsstandards (CSS, Commission on Safety Standards) akzeptiert wurde, ist es, Empfehlungen für die Aufsichtsbehörden zu geben, wie sie Requirement 15 des GSR Part 1 (Rev. 1) erfüllen können, um systematisch ihr Wissen und ihre Erfahrungen über ihre regulatorischen Aufgaben und Prozesse bezüglich kerntechnischer Anlagen und relevanter Aktivitäten zu sammeln, zu analysieren, zu verbreiten, zu erhalten und umzusetzen.

Vor allem zielt diese neue Unterlage darauf ab, die Empfehlungen bereitzustellen, welche die Aufsichtsbehörde unterstützen sollen bei:

Identifizierung interner und externer Quellen regulatorischer Erfahrung;
Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Systems zum Erhalt von Informationen aus ihren eigenen Aufgaben und Prozessen, von Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedsstaaten und internationalen Organisationen sowie von autorisierten Kreisen;
Einrichtung von Verfahren zur Prüfung und Analyse der gesammelten oder erhaltenen Informationen und zur Bewertung der Wirksamkeit der entsprechenden Maßnahmen;
Aufbewahrung von Informationen, Beibehaltung und Nutzung von regulatorischer Erfahrung, einschließlich der Weitergabe von gewonnenen Erkenntnissen.

Im Einzelnen gliedert sich der Entwurf des Sicherheitsstandards DS547 „Regulatory Experience Feedback Management“ wie folgt:

1.
INTRODUCTION
Background
Objective
Scope
Structure
2.
THE CONCEPT OF REGULATORY EXPERIENCE
3.
MANAGEMENT OF REGULATORY EXPERIENCE FEEDBACK
Collecting findings from various sources
Analysing findings and developing the action plan
Implementing the action plan
Disseminating the lessons learned
4.
INTEGRATION OF THE ARRANGEMENTS FOR MANAGING REGULATORY EXPERIENCE FEEDBACK INTO THE MANAGEMENT SYSTEM
5.
APPLICATION OF A GRADED APPROACH TO REGULATORY EXPERIENCE FEEDBACK MANAGEMENT
6.
ANALYSIS OF THE EFFECTIVENESS OF THE ARRANGEMENTS FOR MANAGING THE REGULATORY EXPERIENCE FEEDBACK
7.
TRAINING OF PERSONNEL ON REGULATORY EXPERIENCE FEEDBACK MANAGEMENT

APPENDIX I: Sources of regulatory experience findings
APPENDIX II: Identification of regulatory experience findings
References
ANNEX I: Linkage between operating experience and regulatory experience as part of managing the regulatory experience
ANNEX II: Checklist for identifying lessons learned and good practices

Interessenten wird hiermit die Möglichkeit gegeben, Änderungsvorschläge zu diesem Sicherheitsstandard zu übermitteln.

Kommentare werden erbeten in Bezug auf:

Relevanz und Nutzen: Sind die angegebenen Ziele angemessen und werden sie durch den Textentwurf erfüllt?
Umfang und Vollständigkeit: Ist der Umfang angemessen und wird er durch den Textentwurf angemessen ab­gedeckt?
Qualität und Klarheit: Entspricht der Regeltextentwurf dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik, und ist dieser Regeltextentwurf klar und kohärent formuliert?

Konkrete und begründete Änderungsvorschläge können Sie in englischer Sprache auf dem IAEO-Formblatt zu DS547 für Kommentierungen abfassen. Übermitteln Sie diese bis zum 19. März 2025 an die folgende Adresse:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Referat S I 5
Postfach 120629
53048 Bonn

E-Mail: SI5@bmuv.bund.de
Telefon: 0228 /​ 99 305 2880 

Der Entwurf des Sicherheitsstandards DS547 (in englischer Sprache) und das IAEO-Formblatt für Kommentierungen können beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (obige Adresse) bezogen werden oder direkt von den IAEO-Internetseiten heruntergeladen werden unter

http:/​/​www-ns.iaea.org/​standards/​documents/​draft-ms-posted.asp

Beachten Sie bitte beim Ausfüllen Ihrer Vorlage, dass

Sie konkrete Textvorschläge formulieren,
Ihre Kommentierung in englischer Sprache verfasst wird,
der Paragraph, auf den Ihr Kommentar Bezug nimmt, ebenfalls eingetragen wird,
zu jedem Kommentar eine Begründung erforderlich ist,
jeder Kommentar in einer „Zeile“ dargestellt wird,
jede Veränderung kenntlich gemacht wird, und zwar: „Einfügung“ sollte unterstrichen und „Löschung“ durch­gestrichen werden.

Zur näheren Information über das Programm der IAEO zur Erstellung der Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und kerntechnische Anlagen wird ebenfalls auf die genannte Internetseite der IAEO verwiesen.

Bonn, den 2. Januar 2025

S I 5 – 1812/​006

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Dr. Christoph Ditsche

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