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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Ausschreibung
über den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis 2023

Vom 24. April 2023

Auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (folgend: „BMWK“) über die Stiftung des Deutschen Wirtschaftsfilmpreises in der Fassung vom 17. Mai 2022 wird der Wettbewerb um den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis 2023 ausgeschrieben.

Der Wettbewerb wird in den folgenden Kategorien für audiovisuelle Produktionen („Beiträge“) ausgeschrieben, die in 2022 oder 2023 hergestellt wurden/​werden:

1.
Wirtschaftsfilme (Beiträge über die Wirtschaft)
Der Film soll schwerpunktmäßig Themen aus der Wirtschaft, beispielsweise aus den Bereichen Informationsgesellschaft, Innovation, Transformation, Arbeitswelt, digitale Ökonomie, Umwelt sowie Klima- und Verbraucherschutz behandeln, entweder als journalistischer Beitrag oder als Spielfilm. Historische oder biographische Themen sind genauso davon erfasst, wie Themen der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa und der weltweiten Globalisierung. Gesucht werden alle Formate, z. B. Magazinformate, Reportagen und Dokumentationen, Erklär- und Spielfilme, Onlinevideos oder innovative Beiträge für digitale Plattformen sowie jegliche Bewegtfilme im Netz.
2.
Imagefilme (Beiträge aus der Wirtschaft)
Der Film soll sich mit Unternehmen, Institutionen oder Städten und Regionen und deren Rolle oder Beitrag im Wirtschaftsgefüge befassen. Dies können z. B. auch Auftragsfilme sein, die für eine Präsentation oder Öffentlichkeitsarbeit des/​der Auftraggeber(s) hergestellt worden sind.
3.
New Talents
Gesucht werden Filme aus den Kriterien der ersten beiden Kategorien, die von Studentinnen und Studenten oder Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern gestaltet und realisiert worden sind. Diese sollen nach Ausbildungs­abschluss in der Regel nicht länger als drei Jahre tätig gewesen sein. Gewünscht sind ausdrücklich auch Beiträge, die durch Originalität und Experimentierfreude überzeugen.

Ziel des vom BMWK gestifteten Deutschen Wirtschaftsfilmpreises (folgend: „WiFP“) ist es, Filmbeiträge auszuzeichnen, die sich mit aktuellen oder historischen Themen rund um die Wirtschaft in Deutschland befassen und denen es in besonderer Weise gelingt, diese Themen journalistisch oder technisch audiovisuell umzusetzen. Zudem sollen Filme mit besonders innovativem Charakter sowie die anschauliche Wissensvermittlung über wirtschaftliche und politische Zusammenhänge in der deutschen Gesellschaft gefördert werden.

Zum Wettbewerb zugelassen werden audiovisuelle Produktionen in deutscher Sprachfassung. Bei Beiträgen in Fremdsprachen sind deutsche Untertitel zwingend erforderlich.

Jeder Beitrag kann nur einmal am Wettbewerb teilnehmen, und zwar im Jahr seiner Herstellung oder in dem darauf folgenden Jahr. Die Teilnahme ist nur in einer Kategorie möglich. Einsendungen, die sich ganz überwiegend auf Beiträge aus einem früheren Wettbewerb stützen, sind ebenfalls nicht zugelassen.

Bei Beiträgen von Rundfunkanstalten privaten oder öffentlichen Rechts sind von einer Redaktion pro Kategorie nur zwei ausdrücklich bezeichnete Beiträge zugelassen. Es muss sich bei den ausgewählten Beiträgen um geschlossene Einzelbeiträge handeln.

Teilnahmeberechtigt ist ein Beitrag nur dann, wenn die Auftraggeber oder Hersteller des Films ihren Wohnsitz oder Sitz in Deutschland haben. Für die Feststellung der Hersteller, Auftraggeber und Gestalter ist der Vorspann bzw. Abspann des Beitrags maßgebend.

Der WiFP ist eine Auszeichnung, die aus einer Urkunde für die ersten drei Plätze einer Kategorie und einer Trophäe für den ersten Platz einer Kategorie besteht. Den Preis erhalten die Gestalter, Hersteller und Auftraggeber des Films gemeinschaftlich.

Bis zu drei Geldpreise können in der Kategorie „New Talents“ vergeben werden. Außerdem können bis zu drei Geldpreise in der Kategorie „Wirtschaftsfilme“ für besonders herausragende Onlinebeiträge bzw. innovative audiovisuelle Formate für digitale Medien (social media-Kanäle, blogs etc.) vergeben werden.

Die Höhe aller Preisgelder beträgt insgesamt 40 000 Euro.

Maßgeblich ist dabei, welche Person/​en als Gestalter, Hersteller und Auftraggeber in der Anmeldung für den Wettbewerb genannt wird/​werden. Insbesondere im Hinblick auf die Vergabe der Geldpreise ausschließlich an den/​die Gestalter müssen Firma und Name(n) des/​der Auftraggeber(s), Hersteller(s) und Gestalter(s) daher bei der Online-Anmeldung für den Wettbewerb richtig und vollständig angegeben sein. Diese Angaben sind rechtsverbindlich. Spätere Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden.

Bestandteil des Nachwuchspreises ist außerdem ein Platz (freiwillig, einjährig) in der Jury des WiFP für das Folgejahr. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme in dieser Kategorie sind in einer Filmographie und einer Biographie darzustellen.

Die Auszeichnung mit dem Preis dient als Referenz im Sinne des § 41 des Filmförderungsgesetzes.

Bei Bedarf wird eine sachgerechte Vorauswahl der eingesandten Beiträge durch die Jury getroffen.

Die Preisverleihung 2023 findet im Herbst in Berlin statt.

Im Übrigen wird auf den Erlass über die Stiftung des Wirtschaftsfilmpreises in der Fassung vom 24. April 2023 (BAnz AT 04.05.2023 B1) verwiesen.

Organisation

Die Anmeldung ist ab sofort ausschließlich digital möglich und online auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) einzureichen.

Anmeldeschluss ist der 11. Juni 2023.

Berlin, den 24. April 2023

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag
Marco-Alexander Breit

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