Das BMJV hat im Januar die Seite www.rechtsprechung-im-internet.de gestartet, auf der kostenlos und in der bekannten juris-Suchmaske Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes ab 2010 abgerufen werden können.
http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/page/bsjrsprod.psml
Damit eines der ältesten Portale endlich für eine Öffentlichkeit zugänglich. Bekanntlich gab es Juris noch vor dem Internet!
Das Gerichtsverfassungsgesetz soll geändert werden, teilte der Justizminister via Twitter mit. Vermutlich können dann Gerichtsverfahren via TV oder Internet übertragen werden. Bisher ist das alles verboten.
§ 169 GVG
Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.
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