Wer als Bundespolizist gleichzeitig in der AfD aktiv ist, sollte sich besser nicht zu sicher fühlen – es könnte Konsequenzen geben. Vielleicht. Eventuell. Oder auch nicht. Das Bundesinnenministerium hat jedenfalls darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft in einer als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften Partei durchaus Fragen zur Verfassungstreue eines Beamten aufwerfen könnte.
Aber keine Sorge! Es wird natürlich immer im Einzelfall geprüft. Schließlich kommt es ja darauf an, in welchem Landesverband der Polizist aktiv ist – weil Rechtsextremismus offenbar nicht überall gleich schlimm ist.
Heißt im Klartext: Ein AfD-Engagement in Bayern? Mal schauen. In Thüringen? Uiuiui. In Sachsen? Hmm, schwierig. Die Einschätzung der Verfassungstreue hängt also nicht nur von der Partei ab, sondern auch davon, wie sehr der jeweilige Landesverband schon auf dem Radar des Verfassungsschutzes blinkt.
Fazit: Die Frage, ob man als Bundespolizist gleichzeitig in einer rechtsextremistisch eingestuften Partei aktiv sein darf, bleibt weiterhin ein spannendes bürokratisches Ratespiel.
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