Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 ausführlich zum Vorschlag einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern Stellung genommen. Dabei begrüßt er die damit verbundenen Ziele und unterstützt die Strafverfolgung aller Formen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Gleichzeitig äußert der Bundesrat jedoch Bedenken hinsichtlich einiger im Richtlinienvorschlag enthaltener Maßnahmen.
Skepsis gegenüber Anzeigepflichten
Der Bundesrat weist darauf hin, dass viele der im Richtlinienvorschlag enthaltenen Maßnahmen im deutschen Recht bereits umgesetzt sind. Er warnt jedoch, dass die vorgeschlagenen Pflichten für bestimmte Berufsgruppen, Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch anzuzeigen, negative Auswirkungen auf den Opferschutz haben könnten. Insbesondere könnte das Vertrauensverhältnis zwischen Hilfesuchenden und Berufsgeheimnisträgern, wie Ärzten und Therapeuten, untergraben werden. Die strikte Schweigepflicht dieser Berufsgruppen steht im Widerspruch zu den vorgeschlagenen Meldepflichten, was dazu führen könnte, dass sich weniger Opfer den Fachkräften anvertrauen. Dies könnte die medizinische und therapeutische Versorgung der Opfer nach einer Straftat gefährden.
Was die Richtlinie vorsieht
Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zielt darauf ab, auf technologische Neuerungen und die daraus resultierenden Herausforderungen zu reagieren. Er umfasst weitreichende Regelungen in verschiedenen Rechtsbereichen und führt neue Straftatbestände ein, beispielsweise das Erstellen und Verbreiten von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch sowie das Livestreaming von sexuellem Missbrauch.
Zudem enthält der Vorschlag Bestimmungen zur Verantwortlichkeit von juristischen Personen und zum Schadensersatz sowie umfassende Vorgaben zum Opferschutz und zur Opferunterstützung. Weitere Maßnahmen umfassen präventive Ansätze, die Kooperation und Aus- und Fortbildung von Personen mit beruflichem Opferkontakt sowie Meldepflichten für Fachkräfte und zahlreiche andere Regelungen.
Wie es weitergeht
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung und direkt der Europäischen Kommission weitergeleitet.
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