Am 2. Februar 2024 steht das so genannte Rückführungsverbesserungsgesetz zur abschließenden Beratung im Bundesrat. Der Bundestag hatte es am 18. Januar 2024 verabschiedet und den Bundesrat um fristverkürzte Behandlung gebeten.
Identitätsklärung
Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, um Abschiebeverfahren zu effektivieren und die Ausreisepflicht von Personen ohne Bleiberecht besser durchsetzen zu können. So erhalten Behörden mehr Möglichkeiten, ausreisepflichtige Personen aufzufinden, ihre Identität anhand von Dokumenten zu klären und das Untertauchen zu verhindern. Dazu dürfen Behörden beispielsweise in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer der Abzuschiebenden betreten.
28 Tage Ausreisegewahrsam
Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams beträgt nach dem Bundestagsbeschluss künftig 28 statt wie bisher 10 Tage. In gerichtlichen Verfahren zu Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam haben Betroffene Anspruch auf anwaltliche Vertretung.
Minderjährige und Familien mit Minderjährigen sollen grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden – Ausnahmen gibt es für minderjährige Gefährder oder Jugendstraftäter.
Fortdauer und Anordnung von Abschiebungshaft ist künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich, auch bei Folgeanträgen.
Abschiebung von Straftätern und Gefährdern
Insbesondere Straftäter, Gefährder und Schleuser sollen künftig schneller abgeschoben werden. Für den Bereich der Organisierten Kriminalität gilt ein Ausweisungstatbestand, der an die Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität anknüpft und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ausgestaltet ist.
Höhere Strafen für Schleuser
Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität verschärft das Gesetz die bisherige Strafandrohung für entsprechende Delikte. Zugleich stellt es klar, dass die Rettung Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar ist.
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