Der Bundesrat hat das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und Reform des Asylsystems ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses gebilligt. Es handelt sich dabei um einen nicht zustimmungsbedürftigen Teil des sogenannten Sicherheitspakets, das zuvor bereits vom Bundestag verabschiedet worden war.
Das Gesetzespaket ist laut Begründung eine Reaktion der Regierungskoalition im Bundestag auf den Anschlag in Solingen im August 2024. Im Fokus stehen dabei Änderungen im Waffenrecht, Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung sowie Anpassungen im Aufenthalts- und Asylrecht.
Strengere Vorschriften im Waffenrecht
Um in Deutschland eine Waffe besitzen zu dürfen, ist weiterhin eine Erlaubnis erforderlich, die an eine umfassende Zuverlässigkeitsprüfung geknüpft ist. Zukünftig werden bei dieser Prüfung auch die Bundespolizei, das Zollkriminalamt sowie die Polizeidienststellen der Wohnorte des Antragstellers der letzten zehn Jahre einbezogen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass relevante Informationen trotz eines Umzugs nicht verloren gehen.
Ausweitung der Messerverbote
Künftig wird das Tragen von Messern bei öffentlichen Veranstaltungen neben Waffen generell untersagt, wobei bestimmte Ausnahmen, etwa für berufliche Zwecke, gelten. Zudem können Landesregierungen ermächtigt werden, in besonders kriminalitätsgefährdeten Gebieten das Führen von Waffen und Messern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu verbieten. Unabhängig von der Klingenlänge wird außerdem ein Verbot von Springmessern eingeführt, das jedoch Ausnahmen, beispielsweise für Jäger, erlaubt.
Änderungen im Asylrecht
Das Gesetz ermöglicht es, Asylsuchenden den Schutzstatus zu entziehen, wenn sie Straftaten mit antisemitischem, rassistischem, sexistischem oder sonst menschenverachtendem Hintergrund begangen haben. Auch Reisen in das Herkunftsland können zur Aberkennung des Schutzstatus führen, es sei denn, sie sind aus zwingenden Gründen erforderlich.
Zudem werden Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Fälle vorgesehen, in denen ein anderer EU-Staat für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist und der Rückübernahme des Antragstellers zugestimmt hat.
Erweiterter Einsatz biometrischer Daten
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird künftig dazu befugt, zur Identitätsfeststellung von Asylbewerbern biometrische Daten abzugleichen. Dies soll die Sicherheit im Asylverfahren erhöhen.
Inkrafttreten des Gesetzes
Nach der Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am darauffolgenden Tag in Kraft.
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