Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze gebilligt, das der Bundestag am 17. November 2023 beschlossen hatte. Es ergänzt das so genannte Heizungsgesetz und tritt zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft.
Zeitvorgaben für Wärmepläne
Das Gesetz verpflichtet die Länder, für Großstädte bis Ende Juni 2026, für kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne zu erstellen. Die Länder können diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets übertragen – dies werden in den meisten Fällen die Kommunen sein. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sind vereinfachte Verfahren möglich. Mehrere Gemeinden können eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen.
Steigende Anteile für Erneuerbare Energien
Bis 2030 sollen bestehende Wärmenetze zu 30 Prozent aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 soll der Anteil mindestens 80 Prozent betragen, bis Ende 2044 100 Prozent.
Investitionssicherheit
Die Wärmeplanung soll das zentrale Planungsinstrument sein, um den Transformationspfad hin zu einer dekarbonisierten Wärmeerzeugung und -versorgung zu entwickeln.
Bürgerinnen und Bürger, Energieversorger und weitere Interessensgruppen vor Ort sind in den Planungs- und Strategieprozess der Energieversorgung einzubinden. Ziel ist es, die Investitionssicherheit für Betreiber von Wärme-, Gas- und Stromverteilernetzen, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für Gebäudeeigentümerinnen und -Eigentümer zu steigern.
Biomasse und Bebauungspläne im Außenbereich
Das Gesetz erleichtert zudem die energetische Nutzung von Biomasse im baurechtlichen Außenbereich. Die entsprechende Privilegierung im Baugesetzbuch für Biomasseanlagen ist bis Ende 2028 befristet. Weitere Änderungen dienen der Beschleunigung von Bebauungsplänen im Außenbereich.
Kostenbelastung für Kommunen
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf offene Finanzierungsfragen hin – gerade auch vor dem Hintergrund des aktuellen Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts.
Das Gesetz belaste die Kommunen mit Kosten, über deren genaue Höhe und Finanzierung keine Klarheit bestehe, kritisiert der Bundesrat. Für das Gelingen der Wärmewende vor Ort sei von besonderer Bedeutung, dass der Bund an seiner Ankündigung festhalte, das Erstellen der Wärmepläne zu fördern. Diese Finanzierungszusage sei zu konkretisieren, zu operationalisieren und mehrjährig auszugestalten, um Ländern und Kommunen Planungssicherheit bei der Umsetzung zu geben.
Ländervorschläge nur unzureichend berücksichtigt
Der Bundesrat bemängelt, dass der Bundestag zahlreiche Anregungen der Länder aus deren Stellungnahme im ersten Durchgang nicht oder nur unzureichend übernommen hat. Er bittet daher nochmals um einige fachliche Verbesserungen.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell der Länder befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
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