Am 26. April 2024 diskutierte der Bundesrat den Entwurf der Bundesregierung für die 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Der Bundesrat äußerte Kritik an der unzureichenden Ausschöpfung des finanziellen Rahmens von 150 Millionen Euro, der vom Haushaltsausschuss des Bundestages festgelegt wurde. Er schlug vor, die Studienstarthilfe auf alle Studienanfänger auszuweiten, da BAföG-Empfänger grundsätzlich als bedürftig gelten. Die Überprüfung weiterer Voraussetzungen und die damit verbundenen Kosten und Zeitverluste wurden ebenfalls bemängelt.
Des Weiteren monierte der Bundesrat, dass die geplanten Bedarfssätze nicht den gestiegenen Lebenshaltungskosten, insbesondere bei Inflation und Mietpreisen, entsprechen. Er forderte eine Anhebung der Bedarfssätze auf das Niveau des Bürgergelds und eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale.
Der Vorschlag, ein Flexibilitätssemester einzuführen, bei dem Studierende ohne Begründung ein zusätzliches Semester Förderung erhalten können, wurde als nicht ausreichend erachtet. Stattdessen empfahl der Bundesrat, die Förderungshöchstdauer generell um zwei Semester zu verlängern.
Die Regierung plant zudem, die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung zu verlängern und erhöhte Freibeträge sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Bearbeitungszeiten und zum Abbau von Bürokratie einzuführen. Darüber hinaus sollen Studienanfänger aus finanzschwachen Familien eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro erhalten.
Nach Übermittlung der Stellungnahme des Bundesrates wird die Bundesregierung darauf reagieren. Der Bundestag wird über den Gesetzentwurf entscheiden, bevor er erneut im Bundesrat behandelt wird.
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