Auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, Pflegeeltern gesetzlich einen Anspruch auf Elterngeld einzuräumen.
Aktuelle Regelung: Elternzeit, aber kein Elterngeld für Pflegeeltern
Nach dem aktuellen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz können Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen, zwar Elternzeit beantragen, erhalten aber kein Elterngeld. Diese Regelung stellt eine Benachteiligung gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern dar, die Anspruch auf Elterngeld haben. In der Begründung des Beschlusses wird darauf hingewiesen, dass auch Pflegeeltern nach der Aufnahme eines Kindes finanzielle Unterstützung benötigen, um sich im ersten Jahr auf die besondere Betreuung des Kindes konzentrieren zu können.
Pflegekinder benötigen Zeit und Aufmerksamkeit
Pflegeeltern brauchen in den ersten Monaten nach der Aufnahme eines Kindes Zeit, um auf dessen Bedürfnisse eingehen zu können – sei es auf sozialer, psychischer oder physischer Ebene. Eine berufliche Auszeit mit finanzieller Absicherung durch Elterngeld würde den Pflegeeltern helfen, dem Kind ein stabiles Umfeld zu bieten, in dem es Vertrauen aufbauen und Bindungen entwickeln kann.
Mehr Anreize für potenzielle Pflegeeltern schaffen
Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Bedarf an Pflegeeltern steigt, während gleichzeitig die Zahl der zur Verfügung stehenden Pflegefamilien sinkt. Der fehlende gesetzliche Anspruch auf Elterngeld ist ein wirtschaftliches Hindernis für viele, die sonst ein Pflegekind aufnehmen würden. Ohne finanzielle Unterstützung müssten Pflegeeltern den Verdienstausfall selbst tragen, was viele abschreckt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Elterngeld könnte mehr Menschen motivieren, sich als Pflegeeltern zu engagieren, und die Betreuungssituation für Pflegekinder verbessern.
Nächste Schritte
Die Entschließung wurde der Bundesregierung übermittelt. Es gibt jedoch keine Frist, innerhalb derer sie eine Entscheidung treffen muss.
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