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Bundesrat fordert erneut Pflichtversicherung gegen Elementarschäden von der Bundesregierung

Tumisu (CC0), Pixabay
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Am 14. Juni 2024 verabschiedete der Bundesrat nach intensiver Diskussion im Plenum eine Entschließung, die die Bundesregierung erneut auffordert, umgehend einen Vorschlag zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden vorzulegen.
Notwendigkeit durch Großschadenslagen verdeutlicht

Die Länder beziehen sich in der Entschließung auf die jüngsten Extremwetterereignisse und die dadurch verursachten Großschadenslagen, die die Dringlichkeit einer solchen Versicherung erneut unterstreichen. Obwohl 99 Prozent der Immobilien in Deutschland über eine Wohngebäudeversicherung verfügen, sind weniger als die Hälfte gegen Elementarschäden versichert. Dies ist vor allem auf die hohen Versicherungsprämien in risikoreichen Gebieten zurückzuführen, so die Begründung der Entschließung.
Ziel: Effektive finanzielle Absicherung

Das Ziel einer Pflichtversicherung soll es sein, den Betroffenen eine wirksame finanzielle Absicherung gegen erhebliche materielle Schäden zu bieten und gleichzeitig die Bezahlbarkeit für alle sicherzustellen.
Vorherige Forderung vor über einem Jahr

Der Bundesrat verweist zudem auf seinen Beschluss aus dem März 2023, in dem er bereits die Bundesregierung um einen Vorschlag zur Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gebeten hatte.
Bundesregierung in der Pflicht

Die Entschließung wurde der Bundesregierung übermittelt, die nun entscheiden muss, ob und wie sie den Forderungen der Länder nachkommt. Es gibt keine festen Fristen für die Reaktion der Bundesregierung.

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