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Bundesrat fordert Nachbesserungen am Energieeffizienzgesetz

qimono (CC0), Pixabay
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Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) möchte die Bundesregierung wesentliche Anforderungen aus der aktuellen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umsetzen. Zu den Regierungsplänen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2023 Stellung genommen. Er schlägt unter anderem klarstellende und technische Änderungen am Gesetzentwurf vor.

Hinsichtlich der geplanten Energieeffizienzanforderungen an Rechenzentren macht der Bundesrat deutlich, dass mit einigen gesetzlich geplanten Maßnahmen detaillierte Bau- und Betriebsvorschriften festgeschrieben werden sollen, deren Einhaltung aber nicht zwingend Energieeffizienz und Energieeinsparungen zur Folge haben. Sie schränkten die Technologieoffenheit sowie wirtschaftliche Eigeninteressen der Betreiber ein. Der Bundesrat fordert daher, diese Vorschriften zu streichen.

Außerdem fordern die Länder den Bund auf, die aus dem Gesetzesvorhaben zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehraufwendungen der Länder und Kommunen angemessen auszugleichen.

Gesetzentwurf legt Energieeinsparziele fest

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Endenergieverbrauch Deutschlands bis zum Jahr 2030 um 26,5 Prozent und den Primärenergieverbrauch um 39,3 Prozent (jeweils im Vergleich zum Jahr 2008) zu senken. Von 2024 bis 2030 sollen dafür der Bund 45 Terawattstunden und die Länder 5 Terawattstunden jährlich einsparen.

Öffentliche Stellen mit einem Endenergieverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde Verbrauch pro Jahr werden verpflichtet, jährliche Energieeinsparungen von zwei Prozent zu erzielen. Hierfür sollen sie Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen sowie zu Verbräuchen, Einsparungen und umgesetzten Maßnahmen berichten.

Vermeidung und Verwendung von Abwärme

Für Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen (ab 15 Gigawattstunden pro Jahr) sieht der Gesetzentwurf verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme vor. Zudem müssen Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll verwerten.

Bei den Energieeffizienzanforderungen an Rechenzentren geht es insbesondere um eine verbesserte Effizienz des Stromverbrauchs, die Verwendung von Abwärme und den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien. Auch für bestehende Rechenzentren werden Effizienzanforderungen eingeführt.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat.

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