Bundesrat fordert Nachbesserungen beim Gesetz für klimaneutralen Wärmeausbau
Der Bundesrat hat sich zu den Plänen der Bundesregierung für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung geäußert und dabei Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf angemeldet.
Unterstützung für schnellere Genehmigungsverfahren
Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat die Absicht, Zulassungsverfahren für erneuerbare Energien, insbesondere die Geothermie, zu beschleunigen. Allerdings sieht die Länderkammer Überarbeitungsbedarf am Gesetzentwurf, um sicherzustellen, dass der Grundwasserschutz und die Trinkwasserressourcen nicht gefährdet werden. Außerdem müsse der ordnungsgemäße Vollzug der Vorschriften gewährleistet sein.
Der Bundesrat bittet zudem darum, Erleichterungen im Immissionsschutzrecht für seismische Messkampagnen zu prüfen, da diese als notwendige Voruntersuchungen für eine sichere Nutzung der Erdwärme gelten.
Ziele der Bundesregierung
Die Bundesregierung plant, den Einsatz von Geothermie zu fördern, die klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung zu vereinfachen und die Modernisierung der Wärmeversorgung voranzutreiben. Erdwärme soll einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des hohen Wärmebedarfs leisten, da sie ganzjährig verfügbar und klimafreundlich ist. Neben der Wärme- und Kälteversorgung kann Erdwärme auch zur Stromerzeugung genutzt werden und ergänzt somit andere erneuerbare Energien wie Solar- und Windkraft optimal.
Geplante Maßnahmen für beschleunigte Verfahren
Der Gesetzentwurf umfasst ein neues Geothermie- und Wärmepumpengesetz sowie Änderungen im Bergrecht, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, zu vereinfachen und digital abzuwickeln. Vorgesehen sind Fristen für die Zulassung im Bergrecht, um die Verfahrensdauer zu verkürzen. Zudem sollen Genehmigungsverfahren online abgewickelt und die Anzahl der beteiligten Behörden reduziert werden. Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher sollen bei Genehmigungsentscheidungen verstärkt berücksichtigt werden, da sie von überragendem öffentlichem Interesse sind.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Die Bundesregierung wird sich nun mit der Stellungnahme des Bundesrates befassen. Anschließend wird der Gesetzentwurf zusammen mit der Antwort der Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, wird der Bundesrat in einem abschließenden Schritt erneut darüber beraten.
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