Der Bundesrat fordert, im Transplantationsgesetz eine Widerspruchslösung einzuführen, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Er appelliert an die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
Markante Verbesserungen möglich
Bei einer Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise -spender, es sei denn, diese oder – nach ihrem Tod – Ersatzpersonen, wie etwa die nächsten Angehörigen, widersprechen der Organentnahme. Die Einführung einer Widerspruchslösung würde markante Verbesserungen der Organspendesituation erzielen, argumentiert der Bundesrat. Die Organspende wäre dann der grundsätzliche Normalfall, die Situation für Angehörige klarer. Praktisch alle europäischen Länder mit hohem Spendeaufkommen hätten als Grundlage die Widerspruchslösung eingeführt.
Geltendes Recht unzureichend
Die derzeit geltende „erweiterte Zustimmungslösung“ habe sich in der Praxis nicht bewährt: Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere auf niedrigem Niveau – trotz intensiver und langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen durch Bund und Länder. Umfragen zufolge hätte lediglich ein Drittel der Bevölkerung bisher eine selbstbestimmte Entscheidung getroffen und im Organspendeausweis festgehalten. In der Praxis liege sogar bei weniger als 20 Prozent möglicher Spenden-Fälle ein schriftlich dokumentierter Wille vor. Daher müssten oft Angehörige entscheiden, die in der akuten Situation des Todes von nahen Angehörigen mit der Entscheidungslast häufig überfordert seien und eine Spende ablehnten.
Entscheidung liegt bei Bundesregierung
Die am 15. Dezember 2023 auf Initiative von acht Ländern gefasste Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Forderung befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
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