Der Bundesrat hat eine Entschließung verabschiedet, die die Bundesregierung auffordert, selbständigen Frauen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung dieselben Mutterschutzleistungen wie angestellten Arbeitnehmerinnen zu gewähren. Die Initiative, die von Nordrhein-Westfalen und Hamburg ins Leben gerufen wurde, zielt darauf ab, die Gleichstellung von selbständigen Frauen zu fördern und ihnen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen.
Niedriger Frauenanteil in der Selbständigkeit
Die Forderung des Bundesrates gründet sich auf den weiterhin niedrigen Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen und in Führungspositionen bei Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Dieser Missstand wird als Hindernis für die Gleichstellung und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen gesehen.
Gleichbehandlung gefordert
Während Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Richterinnen durch die deutsche Rechtsordnung in Bezug auf den Mutterschutz abgesichert sind, besteht für selbständige Frauen eine Regelungslücke. Die Entschließung betont, dass es notwendig sei, gleichwertige Verhältnisse zu schaffen, um den Frauenanteil unter den Selbständigen zu steigern. Ziel ist es, bestehende Nachteile für selbständige Schwangere oder Mütter zu beseitigen und somit einen wesentlichen Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter zu leisten.
Besondere Herausforderungen im Handwerk
Besonders junge Unternehmerinnen im Handwerk, die oft keine finanziellen Rücklagen haben, sind stark betroffen. Schwangerschaft und Geburt können hier zu erheblichen Umsatzrückgängen und Auftragseinbußen führen, die im schlimmsten Fall eine Insolvenz nach sich ziehen. Der Bundesrat fordert daher die Schaffung von unterstützenden Instrumenten, die sowohl Rückhalt bei der Unternehmensgründung bieten als auch schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern sollen.
Finanzierungsvorschläge
Vorgeschlagen wird die Finanzierung dieser Maßnahmen durch Bundesmittel oder ein solidarisches Umlagesystem, welches die finanzielle Last auf eine breitere Basis stellt.
Weiteres Vorgehen
Die Entschließung wurde an die Bundesregierung weitergeleitet, die nun über das weitere Vorgehen entscheidet. Es gibt keine festen Fristen, wann die Regierung sich mit dieser Forderung auseinandersetzen wird, aber die Dringlichkeit der Thematik ist klar kommuniziert.
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