Am heutigen 26. April 2024 hat der Bundesrat einem Gesetzesentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht zugestimmt, der unter anderem die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber vorsieht.
Neuerungen im Asylbewerberleistungsgesetz
Mit der Zustimmung des Bundesrates wird die Bezahlkarte, die in einigen Bundesländern bereits auf Landesebene umgesetzt wurde, nun bundesweit im Asylbewerberleistungsgesetz verankert. Diese Karte ergänzt die bestehenden Formen der Geld- und Sachleistungen. Es bleibt jedoch den einzelnen Bundesländern überlassen, ob und wie sie die Bezahlkarte implementieren. Den Behörden wird zudem im Rahmen ihres Ermessens die Möglichkeit gegeben, im Einzelfall auf den Einsatz der Bezahlkarte zu verzichten.
Verbesserter Datenaustausch zur Effizienzsteigerung und Missbrauchsvermeidung
Das Gesetz fördert zudem den Datenaustausch zwischen den Ausländerbehörden und den Behörden, die für die Gewährung von Sozialleistungen zuständig sind. Ziel ist es, die Verwaltungseffizienz durch automatisierte Datenübermittlung über das Ausländerzentralregister zu steigern und dadurch häufige manuelle Abfragen zu reduzieren. Das Register soll künftig Angaben zur zuständigen Leistungsbehörde, zum Bezugszeitraum und zur Art der Leistung enthalten, auf die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörden und die Leistungsbehörden zugreifen können.
Inkrafttreten des Gesetzes
Nach der Zustimmung des Bundesrates ist der Weg frei für die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten. Das Gesetz wird größtenteils am Tag nach seiner offiziellen Verkündung wirksam. Dies markiert einen bedeutenden Schritt in der Verwaltung von Asylbewerberleistungen und in der Digitalisierung der entsprechenden Behördenprozesse.
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