Am 26. April 2024 hat der Bundesrat das Solarpaket I gebilligt, welches zuvor vom Bundestag verabschiedet wurde. Dieses Gesetzespaket umfasst Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie weiterer gesetzlicher Regelungen und zielt darauf ab, den Ausbau der Photovoltaikanlagen zu beschleunigen. Laut Bundesregierung soll der jährliche Zubau von derzeit 7,5 Gigawatt im Jahr 2022 auf bis zu 22 Gigawatt im Jahr 2026 erhöht werden, um bis 2030 ein Ziel von 215 Gigawatt zu erreichen.
Vereinfachungen für Balkonkraftwerke
Das neue Gesetz erleichtert die Nutzung von Steckersolaranlagen auf Balkonen. Diese Balkonkraftwerke müssen nicht mehr beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet, sondern nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Zudem ist nun eine Leistung von bis zu 800 Watt erlaubt, was eine Erhöhung gegenüber den bisherigen Beschränkungen darstellt.
Flexiblere Nutzung von Gebäudestromanlagen
Das Gesetz ermöglicht eine flexiblere Nutzung von Strom aus Gebäudestromanlagen. Die gewonnene Energie kann nun auch außerhalb des eigentlichen Gebäudes, beispielsweise in Garagen, verwendet werden. Letztverbraucher sind nicht mehr ausschließlich Mieter oder Wohnungseigentümer, sondern auch andere Nutzer innerhalb des Gebäudes. Zudem darf der in einer gemeinschaftlichen Versorgung gewonnene Strom zwischengespeichert werden.
Duldungspflicht für Solaranlagen auf öffentlichen Flächen
Eine weitere Neuerung betrifft die Installation und Wartung von Solaranlagen. Betreiber dürfen zukünftig ihre Anschlussleitungen über öffentliche Grundstücke verlegen und diese für Wartungsarbeiten betreten.
Nächste Schritte
Nachdem der Bundesrat keinen Vermittlungsausschuss einberufen hat, wird das Gesetz ausgefertigt und verkündet. Es tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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