Am 24. November 2023 stimmt der Bundesrat über das Zukunftsfinanzierungsgesetz ab, das der Bundestag nur wenige Tage zuvor am 17. November 2023 verabschiedet hatte. Die Länder haben sich bereiterklärt, das Vorhaben in verkürzter Frist zu beraten.
Kapitalmarktzugang für Start-Ups
Ziel des Gesetzes ist es, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-Ups den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern, Investitionen in Erneuerbare Energien besser zu fördern, steuerliche Regelungen für Investmentfonds an Vorgaben anderer EU-Staaten anzugleichen, dadurch den Wettbewerb zu stärken und den Standort Deutschland für nationale sowie internationale Investoren attraktiver zu machen.
Blockchain und Crowdfunding
Aktienemissionen sind künftig auch auf der Grundlage der Blockchain-Technologie möglich. Mit dieser Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Kryptowerte soll Deutschland zu einem rechtssicheren Standort für diese Zukunftstechnologie werden, heißt es in der Gesetzesbegründung. Änderungen gibt es auch bei den Haftungsregelungen für Crowdfunding-Projekte.
Höhere Arbeitnehmer-Sparzulage
Im Laufe seiner Beratungen ergänzte der Bundestag den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung um zahlreiche Änderungen – unter anderem zur Arbeitnehmer-Sparzulage: Er verdoppelte die Einkommensgrenzen auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Dadurch erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten nach Experteneinschätzung auf 13,8 Millionen Personen.
Zudem wird die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers erleichtert: Der Steuerfreibetrag steigt von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro.
Verbraucherrechte
Weitere Änderungen betreffen Vorgaben für Zahlungskonten-Vergleichswebseiten, Verbraucherdarlehensverträge und Restschuldversicherungen.
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