Der Bundesrat hat sich am 7. Dezember 2023 im so genannten ersten Durchgang mit dem Entwurf für einen Nachtragshaushalt 2023 befasst – und auf eine Stellungnahme zur Regierungsvorlage verzichtet.
Anpassung der Sondervermögen
Die Bundesregierung will mit dem Nachtrag für das laufende Haushaltsjahr insbesondere die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse sowie die Wiederaufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe von 2021 rechtlich absichern.
Sie passt dazu die Volumina des Bundeshaushalts und der Wirtschaftspläne der Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“, „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – Teilbereich Energie“ sowie „Aufbauhilfe 2021“ an. Der Regierungsentwurf ändert zudem die Ermächtigung zur Kreditaufnahme für den laufenden Bundeshaushalt sowie dessen Haushaltsplan.
Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die Bundesregierung reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, das den Nachtragsetat 2021 für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt hatte. Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf den aktuellen Bundesetat mit den entsprechenden Wirtschaftsplänen der Sondervermögen.
Der Nachtrag soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Voraussetzung dafür ist, dass der Bundestag eine Notlage nach Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes feststellt.
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