Justiz

Bundesratsbeschluss

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Der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, Lorenz Caffier, begrüßt es sehr, dass der Bundesrat heute der Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen im sogenannten Darknet zugestimmt hat.

Mit einer Änderung des Strafgesetzbuches sollen künftig bereits diejenigen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, die im Darknet Plattformen zur Verfügung stellen, über die Straftaten, wie Waffenhandel oder Kinderpornografie begangen werden.

„Wir müssen alles dafür tun, den perfiden Geschäften von Kinderpornografie und dem Waffenhandel entschieden und mit allen Mitteln ein Ende zu bereiten“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Die Anonymität im Darknet schützt Kriminelle und es herrschen andere Strukturen als auf dem für die Sicherheitsbehörden bekannten Schwarzmarkt. Bei der Schwere der Straftaten dürfte kaum zu bestreiten sein, dass bereits das Ermöglichen, Straftaten zu begehen, selbst unter Strafe gestellt werden muss.“

In diesem Zusammenhang bekräftigt Innenminister Caffier auch die Forderung der Unionsinnenminister nach einer Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung. Ohne wirksame Vorratsdatenspeicherung bleiben jedes Jahr nachweislich zahlreiche Fälle von Kinderpornographie ungeklärt. Die Strafverfolgungsbehörden stehen angesichts des technischen Fortschritts vor immer neuen Herausforderungen bei der Bekämpfung von terroristischen Straftaten, Cyberkriminalität und organisierten Verbrechen, deren Verfolgung oftmals nur gelingt, weil die Sicherheitsbehörden auf Telekommunikationsdaten zugreifen können.

„Wir müssen alle Möglichkeiten der Verbrechensbekämpfung wie die Vorratsdatenspeicherung nutzen und brauchen dieses Werkzeug, um die Bürgerinnen und Bürger besser vor Straftaten schützen zu können“, so Caffier. „Die Fristen für die Speicherung müssen zudem auf sechs Monate deutlich erhöht werden. Nur so kann verantwortungsvolle Sicherheitspolitik aussehen.“

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