Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Bundesregierung heute Recht gegeben: Sie muss zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um klimaschädliche Gase aus Verkehr und Gebäuden zu minimieren. Das Gericht hat damit Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND bestätigt.
Die beiden Verbände hatten geklagt, weil die zuständigen Ministerien aus ihrer Sicht nicht ausreichend gehandelt haben, nachdem die zulässige Menge von Klimagasen in den beiden Sektoren im Jahr 2022 überschritten wurde.
Das Gericht hat nun entschieden, dass die Bundesregierung nach Paragraf 8 des Klimaschutzgesetzes verpflichtet ist, ein Sofortprogramm zu erlassen, wenn die erlaubte Menge an Treibhausgasen überschritten wird. Das Programm muss konkrete Maßnahmen zur Minderung der Emissionen enthalten.
Die Bundesregierung muss nun innerhalb von drei Monaten ein solches Programm vorlegen. Das Gericht hat allerdings auch eine Revision zugelassen. Das bedeutet, dass das Bundesverwaltungsgericht das Urteil noch einmal prüfen kann.
Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz in Deutschland. Es zeigt, dass die Bundesregierung ihre Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz ernst nehmen muss.
Meine Meinung:
Ich halte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für richtig. Die Bundesregierung muss mehr tun, um die Klimaziele zu erreichen. Das Urteil ist ein Ansporn, endlich konkrete Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgase zu ergreifen.
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