Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Energiewirtschaftsrechts auf den Weg gebracht, die weitreichende Änderungen für Betreiber von Wind- und Solaranlagen vorsieht. Künftig sollen nahezu alle Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen dazu verpflichtet werden, ihren Strom selbst am Markt zu verkaufen. Damit reagiert die Regierung auf das rasante Wachstum von Ökostrom und will den Ausbau erneuerbarer Energien weiter in marktwirtschaftliche Strukturen integrieren.
Bislang konnten vor allem Betreiber kleiner und mittlerer Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt auf eine feste Vergütung setzen. Über einen Zeitraum von 20 Jahren hatten sie die Möglichkeit, ihren Strom zu garantierten Preisen direkt an Netzbetreiber zu verkaufen. Dieses Modell soll nun reformiert werden: Geplant ist, dass auch neue Anlagen mit einer Leistung ab 25 Kilowatt ihren Strom eigenständig vermarkten müssen. Damit will die Bundesregierung den Wettbewerb im Energiesektor stärken und die Integration von Ökostrom ins Marktgeschehen fördern.
Doch trotz der Verabschiedung im Kabinett ist die Zukunft des Gesetzes unsicher. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition erscheint es äußerst fraglich, ob die Reform noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann. Ohne eine stabile Mehrheit im Bundestag dürfte das Vorhaben bis zu den Neuwahlen ins Stocken geraten. Sollte das Gesetz nicht rechtzeitig beschlossen werden, könnten Investoren und Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen mit erheblichen Unsicherheiten konfrontiert werden.
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