Das meint die Regierung: Mehr Effizienz im Zivilprozess
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem verschiedene Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) geändert und modernisiert werden. Es geht darum, die Qualität und Effizienz zivilgerichtlicher Verfahren zu steigern und die Funktionsfähigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes weiterhin zu gewährleisten.
Im Einzelnen geht es um Folgendes:
Die bislang in einer Übergangsvorschrift enthaltene Mindestgrenze für die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen soll dauerhaft festgeschrieben werden, um den Bundesgerichtshof zu entlasten. Demnach erfordert eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof einen Beschwerdewert von mehr als 20.000 Euro.
diebewertung.de meint: das bedeutet, dass damit unterhalb von Streitwerten von 20.000 € keine einheitliche Rechtsprechung mehr möglich ist.
Die Spezialisierung der Gerichte in Zivilsachen soll ausgebaut werden. Zu diesem Zweck soll vorgeschrieben werden, dass bei den Land- und Oberlandesgerichten verpflichtend Spezialspruchkörper für Pressesachen, das Erbrecht sowie insolvenzrechtliche Streitigkeiten und Beschwerden eingerichtet werden.
diebewertung.de meint: endlich, im Grunde muss eine ganz große Revision her. Da die Gerichte bekanntlich aus Liebe zu den Akten niemals die Gerichtsgebäude verlassen und sich Sachverhalte (z.B. Baustellen) vor Ort ansehen, könnten die Gerichte viel mehr konzentriert werden. Sozusagen alle Bausachen in Köln, alle Internetsachen in Berlin………
Sachverständige sollen auch außerhalb einer förmlichen Beweisaufnahme zur Unterstützung des Gerichts beratend hinzugezogen werden können, insbesondere bei technisch komplexen Sachverhalten.
diebewertung.de meint: noch mehr Leute, die in der Praxis nix können, aber vor Gericht für ein paar dürre Seiten tausende abrechnen können.
Auch die Möglichkeiten zum Abschluss eines wirksamen Vergleichs vor Gericht sollen erleichtert werden.
diebewertung.de meint: damit gibt der Rechtsstaat auf.
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