Das wir der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing eher „kritisch“ gegenüber stehen ist seit Jahren bekannt. Auch das gesamte Ombudsmannverfahren halten wir für ein „Feigenblatt“. Über dieses „Feigenblatt“ hat sich sogar vor über einem Jahr der Ombudsmann der BKS EV, Gerd Nobbe, selber einmal „lästerhaft“ ausgelassen. Nun, kommt der Ombudsmann selber in die Kritik. Liest man den Bericht bei GOMOPA, dann fragt man sich erst recht „kann man Herrn Nobbe mit dem Wissen überhaupt ernst nehmen?“. Entscheiden Sie selber.
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1427&meldung=Bankrechtliche-Vereinigung-verzockte-70000-Euro-am-Grauen-Kapitalmarkt
Zitat:Doch der BGH unter dem Vorsitzenden Nobbe legte diese Rechtsprechung ganz eigen aus und sprach bankenfreundliche Urteile. Durch die rechtliche Trennung von Darlehensgeschäft und Immobilienkauf nahm Nobbe die Banken aus der Haftung und war mitverantwortlich für die dramatischen Schicksale der geschädigten Anleger, die ihre Altersvorsorge und teilweise auch ihre Existenzgrundlage verloren. Die enge Kooperation zwischen Vertrieben und Banken wurde vom BGH unter Nobbe vollständig ignoriert. Zitat Ende
Schaut man sich den BKS eV einmal an, dann könnte Gerd Nobbe es hier durchaus einmal mit einem Beschwerdeführer zu tun bekommen, den er durch seine BGH richterlichen Entscheidungen, mit in diese Situation gebracht hat. Eigentlich „unglaublich“ oder?
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