Diese Fragestellung muss sich die Bundesvereingung Kreditankauf und Servicng derzeit gefallen lassen, denn ein Mitglied ist derzeit vor dem Schöffengericht eines Amtsgerichtes des Strafbestandes der Insolvernzverschleppung angeklagt. Ganz klar,es gibt noch kein Urteil gegen das Mitglied, aber alleine die Anklage sollte ausreichend sein um zumindest die Funktion in der Führung der Bundesvereinigung abgeben zu müssen und freiwillig die Mitgliedschaft so lange ruhen zu lassen, bis ein Urrteil gefällt ist.Natürlich gilt auch hier immer die Unschuldsvermutung für die Angeklagten.Wir, in der Redaktion, gehen jedoch davon aus, daß die Staatsanwaltschaft hier sauber und akribisch ermittelt hat.Nach usneren Informationen geht es um einen Schaden im 7-stelligen Bereich. Das Beste wäre natürlich, die Angeklagten würden den Schaden an die Handwerker und Unternehmen wiedergutmachen. Dann wären wir grosse Fans der Angeklagten!-Versprochen!
Da wir wissen das dieses Mitglied derzeit erhebliche Bauleistungen an einem Objekt vergeben hat, werden wir hier einmal bei den Handwerkern recherchieren ob die dann alle ihr Geld bekommen haben. Nicht das wir dann erneut eine solche Situation haben.
Kommentar hinterlassen