Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. August 2024 einem Bundesrichter teilweise Recht gegeben, der sich erfolglos um die Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen beworben hatte.
Kernpunkte der Entscheidung:
1. Der Beschwerdeführer sah sein Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern verletzt.
2. Er warf dem NRW-Justizminister eine politische Vorfestlegung zugunsten einer Mitbewerberin vor.
3. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte, dass das Oberverwaltungsgericht NRW die Vorwürfe nicht ausreichend aufgeklärt hatte.
4. Die Sache wurde zur erneuten Prüfung an das OVG NRW zurückverwiesen.
5. Das OVG muss nun klären, ob tatsächlich eine unzulässige Vorfestlegung des Ministers vorlag.
Das Gericht betonte, dass das Auswahlverfahren für öffentliche Ämter ergebnisoffen und nach fachlichen Kriterien erfolgen muss. Gerichte müssen Hinweise auf mögliche Vorfestlegungen gründlich prüfen, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.
Weitere Vorwürfe des Beschwerdeführers zum Auswahlverfahren wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Aktenzeichen: 2 BvR 418/24
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