Startseite Allgemeines Bundesverfassungsgericht – Waffengleichheit ist ein hohes Gut
Allgemeines

Bundesverfassungsgericht – Waffengleichheit ist ein hohes Gut

qimono (CC0), Pixabay
Teilen

Erneut kommt das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe wahr und backpfeift ein Gericht unterer Ordnung.

Eine Zeitung berichtet, das Objekt der Berichterstattung wehrt sich vor Gericht und will die weitere Veröffentlichung verhindern. Das Landgericht erlässt eine Unterlassungsverfügung ohne die Zeitung anzuhören. Das Bundesfassungsgericht haut dazwischen und sagt:

„Eine einstweilige Unterlassungsverfügung, die ohne gerichtliche Anhörung des Beklagten ergeht, verstößt gegen das grundrechtsgleiche Recht auf prozessuale Waffengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG. Das entschied in einem nun veröffentlichten Beschluss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 17.6.2020, Az. 1 BvR 1380/20).“ Quelle: LTO.de

Mit anderen Worten: Die Praxis einiger Landgerichte immer fix eine einstweilige Verfügung herauszugeben, ist krass rechtswidrig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

MABEWO AG gibt es möglicherweise Schwierigkeiten mit Lohnzahlungen an die Mitarbeiter?

Es ist uns durch Informationen von Mitarbeitern des Unternehmens MABEWO bekannt, dass...

Allgemeines

Initiative gegen Mogelpackungen scheitert – Täuschung bleibt salonfähig

Die große Täuschung geht weiter! Ein Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert...

Allgemeines

Reflex

Nach dem schrecklichen Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt – bei dem fünf...

Allgemeines

Starbucks

Die Proteste bei Starbucks eskalieren weiter: Der fünftägige Streik gegen die Kaffeehauskette...