Bundesverwaltungsgericht bestätigt Sanktion der FMA gegen Hypo Vorarlberg Bank AG wegen Verstößen gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG) bzw. Bankwesengesetz (BWG)
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) das Straferkenntnis der FMA vom 13.03.2018 in allen Spruchpunkten bestätigt hat. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Im vorgenannten Straferkenntnis hatte die FMA über die Hypo Vorarlberg Bank AG wegen mangelhafter Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers von Hochrisikokunden, wegen systematischen Einsatzes von Dritten, welche eine gleichwerte Erfüllung eigener Pflichten bezweifeln lassen, und wegen Nichterstattung einer Verdachtsmeldung, eine einheitliche bemessene Geldstrafe in der Höhe von EUR 414.000,- verhängt.
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