Ende des Konflikts um die umstrittene großflächige Videoüberwachung in Hamburg.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Videoüberwachung öffentlicher Plätze grundsätzlich für rechtens erklärt. Das Sicherheitsbedürfnis und das Interesse der Polizei an der Verhinderung von Straftaten rechtfertigten Einschnitte in die Grundrechte von Anwohnern und Passanten, entschied das Gericht in Leipzig.
Damit wies das Gericht die Klage einer Anwohnerin der Hamburger Reeperbahn zurück. Die Polizei hatte die Reeperbahn – ein Kriminalitätsbrennpunkt – seit 2006 mit zwölf Kameras überwacht.
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