Startseite Allgemeines Bundesverwaltungsgericht bestätigt Videoüberwachung der Reeperbahn
Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Videoüberwachung der Reeperbahn

Teilen

Ende des Konflikts um die umstrittene großflächige Videoüberwachung in Hamburg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Videoüberwachung öffentlicher Plätze grundsätzlich für rechtens erklärt. Das Sicherheitsbedürfnis und das Interesse der Polizei an der Verhinderung von Straftaten rechtfertigten Einschnitte in die Grundrechte von Anwohnern und Passanten, entschied das Gericht in Leipzig.
Damit wies das Gericht die Klage einer Anwohnerin der Hamburger Reeperbahn zurück. Die Polizei hatte die Reeperbahn – ein Kriminalitätsbrennpunkt – seit 2006 mit zwölf Kameras überwacht.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vom: 12.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung...

Allgemeines

Deutschlands massive Krise – Ein Aufruf zum Umdenken

Deutschland steckt mitten in einer tiefgreifenden Krise, und es wird Zeit, dass...

Allgemeines

DEGAG Genussrechte-Vertrieb verklagen?

Wirtschaftskraft eines Vertrieblers Die Wirtschaftskraft eines Vertrieblers dürfte begrenzt sein. Allzu viele...