Verfahrensinformationen zu BVerwG 10 C 5.20
Der Kläger, ein Journalist, beantragte bei der beklagten Bundesrepublik Deutschland Auskunft darüber, welche Prüfungen der Bundesrechnungshof in den Jahren 2013 und 2014 in den Etats des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, der Bundeskanzlerin sowie des Bundeskanzleramtes durchgeführt habe mittels Vorlage einer Liste, aus der hervorgehe, was und wer genau wann geprüft worden sei. Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Beklagte verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts auf der Grundlage von § 96 Abs. 4 BHO erneut über den Antrag zu entscheiden. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen. Die Beklagte wendet sich mit ihrer Revision gegen die teilweise Stattgabe der Klage, der Kläger mit seiner Anschlussrevision gegen die teilweise Klageabweisung.
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