Das letzte noch anhängige Klageverfahren gegen den Lückenschluss der Autobahn A 44 zwischen Ratingen und Heiligenhaus wurde heute vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgeschlossen. Damit gibt es grünes Licht für den Bauabschnitt, der die beiden Städte verbinden soll.
Hintergrund des Verfahrens
Die Kläger, deren Grundstücke für den Neubau der Autobahn in Anspruch genommen werden sollen, hatten sich gegen den Änderungsplanfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 3. November 2023 gewandt. Sie argumentierten, dass vor dem Erlass des Beschlusses eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen.
Der Änderungsbeschluss sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Errichtung eines Nebenwegs im Bereich des Homberger Bach- und Kaltenbachtals,
- Verlegung des Wittenhauswegs,
- Errichtung einer Behelfsbrücke,
- sowie Änderungen an den Pfeilerstellungen und Abmessungen zweier Autobahnbrücken.
Die Kläger erhoben Einwände gegen diese Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Eingriffe in Natur und Umwelt.
Einigung vor Gericht
In der heutigen mündlichen Verhandlung schlug das Bundesverwaltungsgericht eine Einigung zwischen den Beteiligten vor. Die Parteien verständigten sich daraufhin auf eine Lösung bezüglich des Nebenwegs. Die Kläger erklärten daraufhin den Rechtsstreit einvernehmlich für erledigt.
Weg frei für Bauarbeiten
Mit der Beendigung des Verfahrens steht dem Lückenschluss der A 44 nun nichts mehr im Weg. Das Projekt ist ein zentraler Bestandteil der Verkehrsplanung in Nordrhein-Westfalen und soll die Region durch eine bessere Autobahnanbindung entlasten.
Urteilsdaten
- Aktenzeichen: BVerwG 9 A 14.23
- Beschlussdatum: 7. Dezember 2024
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