In einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht hat das Bundesministerium der Verteidigung heute angekündigt, die Covid-19-Impfpflicht für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufheben zu wollen. Damit zeichnet sich ein grundlegender Kurswechsel in der Impfpolitik der Streitkräfte ab.
Hintergrund ist ein laufendes Verfahren, in dem ein Soldat gegen die Verpflichtung zur Duldung der Covid-19-Impfung geklagt hatte. Diese war im November 2021 auf dem Höhepunkt der Pandemie in den Katalog der zwingenden Basisimpfungen für die Bundeswehr aufgenommen worden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Maßnahme im Juli 2022 zwar als rechtmäßig eingestuft, die Behörden aber zu einer fortlaufenden Überprüfung ihrer Notwendigkeit verpflichtet.
Im aktuellen Fall argumentierte der Antragsteller, die Impfpflicht sei angesichts der veränderten Lage unverhältnismäßig. Das Verteidigungsministerium führte daraufhin eine Neubewertung durch. Der Wehrmedizinische Beirat empfahl im Mai 2024, die Pflicht- durch eine Impfempfehlung zu ersetzen. Diesem Vorschlag schloss sich der Verteidigungsminister an und leitete eine entsprechende Beschlussvorlage an die Personalvertretungen weiter. Dem Antragsteller sicherte das Ministerium zu, ihn bis zu einer Änderung der Regelungen nicht mehr zur Covid-19-Impfung zu verpflichten.
Der zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts erörterte mit den Beteiligten, ob dies zu einer Erledigung des Verfahrens führt und ob der Soldat ein Interesse an einer Fortsetzung hat. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Der Senat wird prüfen, ob eine weitere mündliche Verhandlung nötig ist oder schriftlich entschieden werden kann.
Die angekündigte Aufhebung der Covid-19-Impfpflicht in der Bundeswehr trägt der Entwicklung der Pandemie Rechnung. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einer an die aktuelle Lage angepassten Impfpolitik und stärkt die Selbstbestimmung der Soldatinnen und Soldaten. Zugleich unterstreicht sie die Bedeutung einer kontinuierlichen Überprüfung einschränkender Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit.
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